Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld/ Mutterschutz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld/ Mutterschutz

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Hallo Frau Bader, Heute habe ich zwei Fragen an Sie: Die erste betrifft den Mutterschutz. Mein geplanter ET ist der 18.8., mein Mutterschutz begann also am 7.7. und endet ja eigentlich 8 Wochen nach der Geburt. Nun ist es so, dass unser Baby schon am 29.7. per Kaiserschnitt zur Welt kommt und ist dann auch kein Frühchen mehr. Meine Frage: Ich habe ja nun nicht die vollen 6 Wochen Mutterschutz vor der Entbindung bekommen. Werden die fehlenden Tage jetzt noch nach der Geburt zusätzlich an die 8 Wochen angehängt? Die zweite betrifft das Elterngeld. Unser Baby ist das zweite Kind. Unsere Tochter wird kurz nach der Geburt des Babys 3 Jahre alt. Müßte ich ja eigentlich noch den Geschwisterbonus bekommen. Nun war ich aber in der Zwischenzeit noch kein volles Jahr wieder arbeiten, sondern erst seit Januar 2010. Wie wird das einkommensmäßig einbezogen? Wird einfach jetzt ein volles Kalenderjahr zurückgerechnet, was bedeutet Gehalt seit Januar und davor 0 € Einkommen? Beziehen sich die 67 % dann darauf? Oder werden 12 Monate Gehalt gerechnet, also die Zeit, die ich nach unserer Tochter gearbeitet habe + die restlichen Monate vor der Geburt unserer ersten Tochter? Ich weiß, ziemlich undurchsichtig. Vielen Dank trotzdem, funny679


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja. man hat immer insgesamt 6+8 Wo., der Rest wird hinten drangehämgt 2. Den Geschwisterbonus bekommen Sie bis zum 3. Geb. des 1. Kindes 3. Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sorry, war gerade im suche-biete unterwegs, deshalb der falsche Name. 1. Ja. man hat immer insgesamt 6+8 Wo., der Rest wird hinten drangehämgt 2. Den Geschwisterbonus bekommen Sie bis zum 3. Geb. des 1. Kindes 3. Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB


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