toffi4321
Guten Tag Frau Bader, hier noch einmal meine Fragen in allgemeiner Form. Sollte Ihnen noch etwas zu spezifisch sein, teilen Sie mir bitte mit, welche Frage. Vielleicht können Sie dennoch schon auf die anderen antworten. Danke. Zum Mutterschaftsgeld (Arbeitgeberzuschuss): 1. Welcher Bemessungszeitraum wird zur Durchschnittsermittlung genommen? 90 Tage vor Geburt oder vor Eintritt der Schwangerschaft? 2. Darf der Arbeitgeber das auch anders regeln? 3. Sind Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Dankesprämien) in der Durchschnittsermittlung zu berücksichtigen? 4. Sind variable Gehaltsanteile (1x im Geschäftsjahr) zu berücksichtigen? 5. Falls variable Gehaltsanteile berücksichtigt werden, in welcher Höhe werden diese angerechnet? Zum Elterngeld: 6. Wird der variable Gehaltsanteil berücksichtigt, wenn er jedes Jahr 1x gezahlt wird? 7. Wie sollte ggf. der Nachweis erfolgen? 8. Wie erfolgt die Verrechnung von Zahlungen des Arbeitgebers und des Elterngelds im ersten Monat des Elterngeldes (da man ja Elterngeld nur anteilig am Monat bekommt)? Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe und Ihre Rückmeldung. Viele Grüße Toffi
Hallo, 1. Steht im Gesetz: § 20 MuSchG (nF) Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird der Unterschiedsbetrag zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung gezahlt. 2. Nein, er bekommt das Geld ja von der KK wieder 3. Nein, Durchschnitt 4. Nein 5. Nein 6. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt 7. s.o. 8.Das EG wird auf das MG voll angerechnet Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Zu 8.: Mutterschutzleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet, wenn man sie nur für einen Teil des Lebensmonats bekommt, wird taggenau verrechnet.
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