Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld/Mutterschaftsgeld bei erneuter SS

Frage: Elterngeld/Mutterschaftsgeld bei erneuter SS

Lisa1905

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Hallo Frau Bader, ich habe am 27.10.18 mein erstes Kind bekommen. Beziehe seit dem Mutterschaftsgeld Elterngeld bis Oktober. Also ich lasse es mir auf ein Jahr ausbezahlen. Jetzt bin ich aber erneut schwanger. Der ET ist am 23.10.19. Wie verhält sich das nun mit dem Elterngeld und Mutterschaftsgeld. Bekomme ich beides, also Elterngeld vom ersten Kind und Mutterschaftsgeld vom zweiten? Viele Grüße und vielen Dank für eine Antwort


Dojii

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Das Mutterschaftsgeld vom zweiten Kind wird auf das Elterngeld des ersten Kindes angerechnet. Du wirst also in den letzten Monaten deutlich weniger Elterngeld für Kind 1 bekommen, weil du da zusätzlich das Mutterschaftsgeld bekommst. Für Kind 2 bekommst du natürlich dann auch wieder Elterngeld.


Felica

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Mutterschaftsgeld vom AG aber nur dann, wenn die EZ vorzeitig zum neuen Mutterschutz beendet wird. Sonst gibt es nur den Anteil von der KK. Vorschlag wäre, auch weil es dann wegen Betreuung für das ältere Kind leichter wird, dein Mann nimmt EZ und EG. Müsst nur schauen wann dein Mutterschutz beginnt und das dann mit dem Lebensmonaten vom ersten Kind abstimmen. Er nimmt dann EZ für das erste Kind, übernimmt deine beiden letzten Monate EG und du nimmst Mutterschutzgeld für das zweite. Falls dein Mann noch keine 2 Monate EG beim ersten hatte, soll er darüber nachdenken auch gleich für Lebensmonat 13 und 14 einzureichen. Bedenke, EZ beim AG muss 7 Wochen vorher dem AG mitgeteilt werden, die bei der EG-Kasse brauchen auch bestimmt 2 Monate, also nicht zu lange warten. Wenn dein mann für das ältere Kind noch keine EZ beim AG eingereicht hatte, kann der AG das auch nicht verwehren. Sonst mit dem AG reden, er hat dann ja auch bessere Planungssicherheit. Besser wie wenn dann morgens der Anruf kommt, komme heute nicht, es geht los. EG für das zweite Kind wird dann so hoch bzw sogar höher wegen Geschwisterbonus, wie beim ersten Kind. Eine Alternative wäre auch, das dein Mann die beiden Monate in 4 Monate EG Plus splittet, er bis zu 30 Stunden in der EZ arbeitet. Dann würde er über den Einkommensverlust EG Plus bekommen.


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