Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld: Muss ich Steuern zurück zahlen?

Frage: Elterngeld: Muss ich Steuern zurück zahlen?

lanata

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe heute erst davon erfahren, dass das Elterngeld versteuert werden kann. Ich beziehe Elterngeld von Dezember 2011 bis September 2012. Ich bin noch nicht verheiratet, haben aber vor im Juni zu heiraten und ich habe gehört, dass das Elterngeld dann als verheiratetes Paar versteuert wird. Mein Freund (dann Mann) verdient ganz normal. Sollten wir Steuern nachzahlen müsse, für welchen Zeitraum? Für die ganzen Monate also Dez 2011 bis September 2012 oder nur von der Hochzeit an, also von Juni 2012 bis September 2012 ? Noch eine Frage zum, bisher haben wir noch nie eine Steuererklärung gemacht, muss man eine machen, wenn man Elterngeld bezieht? Bitte um Antwort. Lieben Gruß Lanata


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das Elterngeld wird nicht versteuert, es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Ihr restliches Einkommen höher versteuert wird. Im Jahr der Eheschließung können Sie sich bereits gemeinsam veranlagen lassen. Ob Sie Steuern nachbezahlen müssen, kann man pauschal nicht sagen, das hängt vom individuellen Verdienst ab. im übrigen verstehe ich nicht, dass Ihr Freund, wenn er Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hat, keine Einkommensteuererklärung abgibt. Dies bringt ihn doch eher Vor- als Nachteile. Liebe Grüße, NB


Lina_100

Beitrag melden

Frau allein stehend muss dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie Einkommen und eine Lohnersatzleistung wie zB Elterngeld in einem Kalenderjahr bezieht. Also Arbeit bis Feb, dann MuSch, dann EG. Als Ehepaar gilt das auch, man kann aber die getrennte Veranlagung wählen, dann wird jeder Ehegatte so behandelt als sei er allein stehend, das EG kann also die Progression beim Ehegatten nicht erhoehen. Ob das wirklich günstiger ist muss gegen gerechnet werden, das machen alle gängigen Steuererklaerungsprogramme. Das Eltergeld erhöht auch unverheiratet die Progression (Erhorhung des Steuersatzes mit steigendem Einkommen). Das Jahr in dem man heiratet wird (bei Zusammenveranlagung) insgesamt als verheiratet gewertet.


lanata

Beitrag melden

ich danke erstmal für die schnelle Antwort. Ich wusste das bis heute nicht und bin nun hin und her gerissen. Ich kenne die Summe nicht, die ich zurück zahlen müsste, aber eine Hochzeit würde dann in diesem Jahr alles nur schwerer machen und es wäre, was das angeht, sinnvoller bis 2013 zu warten.. Muss das erstmal alles duchdenken!


Lina_100

Beitrag melden

Das hat mit der Heirat nichts zu tun, sondern nur mit der Art der Veranlagung. Ehegatten werden zwar normalerweise zusammenveranlagt, weil so der Splittingvorteil gewartet werden kann, sie müssen es aber nicht. Sie koennen trotz Eheschliessung sich steuerlich so behandeln lassen als wären Sie ledig, indem Sie einfach die getrennte Veranlagung (=jeder gibt eine eigene StE ab) wählen. Ob Sie selbst dann überhaupt abgabepflichtig wären hängt davon ab, ob und in welcher Höhe Sie neben Lohnersatzleistungen (MuSchG, EG, Alg1, etc.) Einkommen bezogen haben. Oft ist trotz Progessionserhoehung die Zusammenveranlagung aber günstiger. Ein Grund nicht zu heiraten ist also nicht gegeben, da Sie selbst entscheiden, ob Sie zusammenveranlagt werden oder nicht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...