Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld: Muss ich Steuern zurück zahlen?

Frage: Elterngeld: Muss ich Steuern zurück zahlen?

lanata

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Hallo Frau Bader, ich habe heute erst davon erfahren, dass das Elterngeld versteuert werden kann. Ich beziehe Elterngeld von Dezember 2011 bis September 2012. Ich bin noch nicht verheiratet, haben aber vor im Juni zu heiraten und ich habe gehört, dass das Elterngeld dann als verheiratetes Paar versteuert wird. Mein Freund (dann Mann) verdient ganz normal. Sollten wir Steuern nachzahlen müsse, für welchen Zeitraum? Für die ganzen Monate also Dez 2011 bis September 2012 oder nur von der Hochzeit an, also von Juni 2012 bis September 2012 ? Noch eine Frage zum, bisher haben wir noch nie eine Steuererklärung gemacht, muss man eine machen, wenn man Elterngeld bezieht? Bitte um Antwort. Lieben Gruß Lanata


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Elterngeld wird nicht versteuert, es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Ihr restliches Einkommen höher versteuert wird. Im Jahr der Eheschließung können Sie sich bereits gemeinsam veranlagen lassen. Ob Sie Steuern nachbezahlen müssen, kann man pauschal nicht sagen, das hängt vom individuellen Verdienst ab. im übrigen verstehe ich nicht, dass Ihr Freund, wenn er Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hat, keine Einkommensteuererklärung abgibt. Dies bringt ihn doch eher Vor- als Nachteile. Liebe Grüße, NB


Lina_100

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Frau allein stehend muss dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie Einkommen und eine Lohnersatzleistung wie zB Elterngeld in einem Kalenderjahr bezieht. Also Arbeit bis Feb, dann MuSch, dann EG. Als Ehepaar gilt das auch, man kann aber die getrennte Veranlagung wählen, dann wird jeder Ehegatte so behandelt als sei er allein stehend, das EG kann also die Progression beim Ehegatten nicht erhoehen. Ob das wirklich günstiger ist muss gegen gerechnet werden, das machen alle gängigen Steuererklaerungsprogramme. Das Eltergeld erhöht auch unverheiratet die Progression (Erhorhung des Steuersatzes mit steigendem Einkommen). Das Jahr in dem man heiratet wird (bei Zusammenveranlagung) insgesamt als verheiratet gewertet.


lanata

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ich danke erstmal für die schnelle Antwort. Ich wusste das bis heute nicht und bin nun hin und her gerissen. Ich kenne die Summe nicht, die ich zurück zahlen müsste, aber eine Hochzeit würde dann in diesem Jahr alles nur schwerer machen und es wäre, was das angeht, sinnvoller bis 2013 zu warten.. Muss das erstmal alles duchdenken!


Lina_100

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Das hat mit der Heirat nichts zu tun, sondern nur mit der Art der Veranlagung. Ehegatten werden zwar normalerweise zusammenveranlagt, weil so der Splittingvorteil gewartet werden kann, sie müssen es aber nicht. Sie koennen trotz Eheschliessung sich steuerlich so behandeln lassen als wären Sie ledig, indem Sie einfach die getrennte Veranlagung (=jeder gibt eine eigene StE ab) wählen. Ob Sie selbst dann überhaupt abgabepflichtig wären hängt davon ab, ob und in welcher Höhe Sie neben Lohnersatzleistungen (MuSchG, EG, Alg1, etc.) Einkommen bezogen haben. Oft ist trotz Progessionserhoehung die Zusammenveranlagung aber günstiger. Ein Grund nicht zu heiraten ist also nicht gegeben, da Sie selbst entscheiden, ob Sie zusammenveranlagt werden oder nicht.


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