lanata
Hallo Frau Bader, ich habe heute erst davon erfahren, dass das Elterngeld versteuert werden kann. Ich beziehe Elterngeld von Dezember 2011 bis September 2012. Ich bin noch nicht verheiratet, haben aber vor im Juni zu heiraten und ich habe gehört, dass das Elterngeld dann als verheiratetes Paar versteuert wird. Mein Freund (dann Mann) verdient ganz normal. Sollten wir Steuern nachzahlen müsse, für welchen Zeitraum? Für die ganzen Monate also Dez 2011 bis September 2012 oder nur von der Hochzeit an, also von Juni 2012 bis September 2012 ? Noch eine Frage zum, bisher haben wir noch nie eine Steuererklärung gemacht, muss man eine machen, wenn man Elterngeld bezieht? Bitte um Antwort. Lieben Gruß Lanata
Hallo, das Elterngeld wird nicht versteuert, es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Ihr restliches Einkommen höher versteuert wird. Im Jahr der Eheschließung können Sie sich bereits gemeinsam veranlagen lassen. Ob Sie Steuern nachbezahlen müssen, kann man pauschal nicht sagen, das hängt vom individuellen Verdienst ab. im übrigen verstehe ich nicht, dass Ihr Freund, wenn er Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hat, keine Einkommensteuererklärung abgibt. Dies bringt ihn doch eher Vor- als Nachteile. Liebe Grüße, NB
Lina_100
Frau allein stehend muss dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie Einkommen und eine Lohnersatzleistung wie zB Elterngeld in einem Kalenderjahr bezieht. Also Arbeit bis Feb, dann MuSch, dann EG. Als Ehepaar gilt das auch, man kann aber die getrennte Veranlagung wählen, dann wird jeder Ehegatte so behandelt als sei er allein stehend, das EG kann also die Progression beim Ehegatten nicht erhoehen. Ob das wirklich günstiger ist muss gegen gerechnet werden, das machen alle gängigen Steuererklaerungsprogramme. Das Eltergeld erhöht auch unverheiratet die Progression (Erhorhung des Steuersatzes mit steigendem Einkommen). Das Jahr in dem man heiratet wird (bei Zusammenveranlagung) insgesamt als verheiratet gewertet.
lanata
ich danke erstmal für die schnelle Antwort. Ich wusste das bis heute nicht und bin nun hin und her gerissen. Ich kenne die Summe nicht, die ich zurück zahlen müsste, aber eine Hochzeit würde dann in diesem Jahr alles nur schwerer machen und es wäre, was das angeht, sinnvoller bis 2013 zu warten.. Muss das erstmal alles duchdenken!
Lina_100
Das hat mit der Heirat nichts zu tun, sondern nur mit der Art der Veranlagung. Ehegatten werden zwar normalerweise zusammenveranlagt, weil so der Splittingvorteil gewartet werden kann, sie müssen es aber nicht. Sie koennen trotz Eheschliessung sich steuerlich so behandeln lassen als wären Sie ledig, indem Sie einfach die getrennte Veranlagung (=jeder gibt eine eigene StE ab) wählen. Ob Sie selbst dann überhaupt abgabepflichtig wären hängt davon ab, ob und in welcher Höhe Sie neben Lohnersatzleistungen (MuSchG, EG, Alg1, etc.) Einkommen bezogen haben. Oft ist trotz Progessionserhoehung die Zusammenveranlagung aber günstiger. Ein Grund nicht zu heiraten ist also nicht gegeben, da Sie selbst entscheiden, ob Sie zusammenveranlagt werden oder nicht.
Ähnliche Fragen
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner