Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld: Muss ich Steuern zurück zahlen?

Frage: Elterngeld: Muss ich Steuern zurück zahlen?

lanata

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe heute erst davon erfahren, dass das Elterngeld versteuert werden kann. Ich beziehe Elterngeld von Dezember 2011 bis September 2012. Ich bin noch nicht verheiratet, haben aber vor im Juni zu heiraten und ich habe gehört, dass das Elterngeld dann als verheiratetes Paar versteuert wird. Mein Freund (dann Mann) verdient ganz normal. Sollten wir Steuern nachzahlen müsse, für welchen Zeitraum? Für die ganzen Monate also Dez 2011 bis September 2012 oder nur von der Hochzeit an, also von Juni 2012 bis September 2012 ? Noch eine Frage zum, bisher haben wir noch nie eine Steuererklärung gemacht, muss man eine machen, wenn man Elterngeld bezieht? Bitte um Antwort. Lieben Gruß Lanata


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das Elterngeld wird nicht versteuert, es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Ihr restliches Einkommen höher versteuert wird. Im Jahr der Eheschließung können Sie sich bereits gemeinsam veranlagen lassen. Ob Sie Steuern nachbezahlen müssen, kann man pauschal nicht sagen, das hängt vom individuellen Verdienst ab. im übrigen verstehe ich nicht, dass Ihr Freund, wenn er Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hat, keine Einkommensteuererklärung abgibt. Dies bringt ihn doch eher Vor- als Nachteile. Liebe Grüße, NB


Lina_100

Beitrag melden

Frau allein stehend muss dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie Einkommen und eine Lohnersatzleistung wie zB Elterngeld in einem Kalenderjahr bezieht. Also Arbeit bis Feb, dann MuSch, dann EG. Als Ehepaar gilt das auch, man kann aber die getrennte Veranlagung wählen, dann wird jeder Ehegatte so behandelt als sei er allein stehend, das EG kann also die Progression beim Ehegatten nicht erhoehen. Ob das wirklich günstiger ist muss gegen gerechnet werden, das machen alle gängigen Steuererklaerungsprogramme. Das Eltergeld erhöht auch unverheiratet die Progression (Erhorhung des Steuersatzes mit steigendem Einkommen). Das Jahr in dem man heiratet wird (bei Zusammenveranlagung) insgesamt als verheiratet gewertet.


lanata

Beitrag melden

ich danke erstmal für die schnelle Antwort. Ich wusste das bis heute nicht und bin nun hin und her gerissen. Ich kenne die Summe nicht, die ich zurück zahlen müsste, aber eine Hochzeit würde dann in diesem Jahr alles nur schwerer machen und es wäre, was das angeht, sinnvoller bis 2013 zu warten.. Muss das erstmal alles duchdenken!


Lina_100

Beitrag melden

Das hat mit der Heirat nichts zu tun, sondern nur mit der Art der Veranlagung. Ehegatten werden zwar normalerweise zusammenveranlagt, weil so der Splittingvorteil gewartet werden kann, sie müssen es aber nicht. Sie koennen trotz Eheschliessung sich steuerlich so behandeln lassen als wären Sie ledig, indem Sie einfach die getrennte Veranlagung (=jeder gibt eine eigene StE ab) wählen. Ob Sie selbst dann überhaupt abgabepflichtig wären hängt davon ab, ob und in welcher Höhe Sie neben Lohnersatzleistungen (MuSchG, EG, Alg1, etc.) Einkommen bezogen haben. Oft ist trotz Progessionserhoehung die Zusammenveranlagung aber günstiger. Ein Grund nicht zu heiraten ist also nicht gegeben, da Sie selbst entscheiden, ob Sie zusammenveranlagt werden oder nicht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...