Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Mindestsatz

Frage: Elterngeld Mindestsatz

Mitglied inaktiv

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Hallo zusammen, Mein Freund hat den ersten Monat Elterngeld Basis bekommen. Leider nur den Mindestsatz, da er im Vorjahr Ausbildungsbedingt kein Einkommen hatte. Nun ist wider Erwartung der Vertrag nicht verlängert worden. Nun kann er den zweiten Monat nicht nehmen. Muss er den Mindestsatz dann zurück zahlen oder könnte er den zweiten monat auch während alg1 Bezug nehmen? Danke Kiara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Arbeitslosengeld 1 kann man nur erhalten, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das ist aber in der Elternzeit nicht der Fall. Es sei denn, er würde Teilzeit arbeiten wollen, dann kriegt er vom beiden etwas. Wenn er den zweiten Monat nicht nimmt, muss er den ersten zurückzahlen. Liebe Grüße NB


mellomania

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ohne arbeitgeber hat er keine elternzeit. er kann bei alg1 keine elternzeit nehmen...


Mitglied inaktiv

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Hmmm verstehe... er hat jetzt noch zwei Monate bis Mitte Februar eine honorartätigkeit. Könnte er es in diese Zeit legen? er ist mit dieser Honorartätigkeit unter 30 h und bekommt ja eh nur den Mindestsatz. Ich hatte gelesen es reiche, wenn ein Partner Einkommensverlust habe. Den habe ich. Er könnte dann einfach normal die Honorartätigkeit weiter machen und trotzdem in ez sein oder?


Felica

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Solange er nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitet, kann er auch EG beziehen. Dafür braucht er keine EZ oder AG. Sollte er aber ALG1 beziehen wollen muss er angeben das er für längstens 30 Std die Woche zur Verfügung steht. Ich gehe mal davon aus das du zuhause bist, damit wäre due Kinderbetreuung gesichert und er hat anteilig Anspruch auf ALG1 und EG.


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