Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin total wirr im Moment was die Neuregelungen bzgl. des Elterngeldes bei ALG II Bezug anbelangt. Ich habe die Hoffnung, dass Sie mir vllt. kurz helfen können. Also, ich habe bis zum 1.09.2009 als Angestellte gearbeitet und wurde wegen Insolvenz meines Chefs arbeitslos. Nun war es so, dass ich zu diesem Zeitpunkt schon schwanger war...hatte es aber erst im Oktober bemerkt....weil ich dachte ich hätte wieder ne Zyste :-S Beim damaliger Freund wollte das Kind nicht und so kam es, dass ich alleinerziehend bin. Ich konnte einfach nicht abtreiben....naja Am 3.6.2010 habe ich entbunden. Nun beziehe ich leider immer noch ALG II. Aber es heißt doch, dass das Elterngeld anrechnungsfrei ist, für die die zwölf Monate vor der Geburt gearbeitet haben....ich bin aber 9 Monate vor der entbindung in die arbeitslosigkeit geraten und habe quasi nur drei Monate vor der Geburt gearbeitet....gilt das denn auch? Ich habe auch noch keinen Änderungsbescheid von der ARGE bekommen, wo es als Angerechnet aufgeführt ist...komisch oder? Verstehen Sie meine ratlosigkeit??? ;-) Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Mühe und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend Liebe Grüße
Hallo, es werden die letzten 12 Mo. genommen und H4-Monate zählen mit "0". Das EG wird ab 2011 auf H4 angerechnet Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich hätte die Frage auch deutlicher stellen können....tut mir leid....ich möchte eigentlich nur wissen, ob die Berechnung noch auf meine Arbeitszeit beruht oder nicht.
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