hyzmum1
Hallo Frau Bader, ich plane nach MuSchutz wieder zu arbeiten und eventuell erst später (ab ca. 6 LM des Kindes) EG zu beantragen. Kann ich mein EG erst im 5 LM beantragen? Und wie würde es aussehen? Z.B. LM 6-14 ankreuzen und 1+2 (MuSchutz) / mein Mann nimmt noch 3 Mo.? Hat der späte Antrag eine Auswirkung auf MuSchutzGeld ("3 Mo.rückwirkend EG beanteagen")? Oder zählen zwar die MuSchuMonate zum Elterngeld, man muss sie aber in dem Fall nicht zu früh angeben? Und was ist zu beachten, falls das Kind vor errechnetem ET zur Welt kommt? Dann verlängert sich ja mein MuSchutz nach der Geburt und je nachdem kann ich damit im 3 LM landen, richtig? Was müßte ich dann im Elterngeldantrag beachten? Ich will ja immerhin direkt nach MuSchutz arbeiten. Aber vielleicht würden uns die ganzen Monate (6-14 + 3 Mo.von meinem Mann) gar nicht mehr zur Verfügung stehen? Angenommen ich beantrage den 3 LM nicht im Elterngelgantrag wird mir das Geld im Nachhinein anteilig weggenommen? Das kann eine günstigere Variante sein als auf ganzes LM Elterngeld am Ende zu verzichten. Oder muss ich es beantragen und somit ein ganzer Monat von den von mir gewünschten Monaten kürzen? Danke!
Hallo, das ist so möglich, auch mit der Angabe "voraussichtlicher ET...", Sie verschenken aber EG-Monate. Liebe Grüße NB
mellomania
soviel ich weiß geht das nicht. elternteld läuft bis 14. LM (Basis) du kannst für dich zwar im 5. monat mit dem EG anfangen, die monate davo verfallen aber.
Mitglied inaktiv
Soweit ich weiß, muss man als Mutter die ersten beiden Monate zwingend trotz Mutterschaftsgeld Basis Elterngeld beantragen. Da kommt man nicht drum rum. Auch wenn Mutterschaftsgeld höher ist und diese Leistung dann ausgezahlt wird.
hyzmum1
Ich möchte deswegen meine Kreuze in den Monaten 1-2 und 6-14 setzen, da ich dazwischen arbeiten gehe. Mein Mann noch 3 weitere. Vllt war es nicht verständlich geschrieben... die Frage ist was passiert mit den Monaten 1+2 wenn ich den Antrag erst ca.im 5LM mache? Und wie ist es wenn das Baby zu früh kommt?
Mitglied inaktiv
Der verfällt dann.... Es wird Elterngeld nur für 3 Monate rückwirkend gewährt
P.S. Die Monate mit MG werde immer Ihnen zugerechnet. Das mit dem "die Monate verfallen" muss ich relativieren für den Fall, dass Ihr Mann eben auch noch mehr Monate nimmt als angegeben.
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