hyzmum1
Hallo Frau Bader, ich plane nach MuSchutz wieder zu arbeiten und eventuell erst später (ab ca. 6 LM des Kindes) EG zu beantragen. Kann ich mein EG erst im 5 LM beantragen? Und wie würde es aussehen? Z.B. LM 6-14 ankreuzen und 1+2 (MuSchutz) / mein Mann nimmt noch 3 Mo.? Hat der späte Antrag eine Auswirkung auf MuSchutzGeld ("3 Mo.rückwirkend EG beanteagen")? Oder zählen zwar die MuSchuMonate zum Elterngeld, man muss sie aber in dem Fall nicht zu früh angeben? Und was ist zu beachten, falls das Kind vor errechnetem ET zur Welt kommt? Dann verlängert sich ja mein MuSchutz nach der Geburt und je nachdem kann ich damit im 3 LM landen, richtig? Was müßte ich dann im Elterngeldantrag beachten? Ich will ja immerhin direkt nach MuSchutz arbeiten. Aber vielleicht würden uns die ganzen Monate (6-14 + 3 Mo.von meinem Mann) gar nicht mehr zur Verfügung stehen? Angenommen ich beantrage den 3 LM nicht im Elterngelgantrag wird mir das Geld im Nachhinein anteilig weggenommen? Das kann eine günstigere Variante sein als auf ganzes LM Elterngeld am Ende zu verzichten. Oder muss ich es beantragen und somit ein ganzer Monat von den von mir gewünschten Monaten kürzen? Danke!
Hallo, das ist so möglich, auch mit der Angabe "voraussichtlicher ET...", Sie verschenken aber EG-Monate. Liebe Grüße NB
mellomania
soviel ich weiß geht das nicht. elternteld läuft bis 14. LM (Basis) du kannst für dich zwar im 5. monat mit dem EG anfangen, die monate davo verfallen aber.
Mitglied inaktiv
Soweit ich weiß, muss man als Mutter die ersten beiden Monate zwingend trotz Mutterschaftsgeld Basis Elterngeld beantragen. Da kommt man nicht drum rum. Auch wenn Mutterschaftsgeld höher ist und diese Leistung dann ausgezahlt wird.
hyzmum1
Ich möchte deswegen meine Kreuze in den Monaten 1-2 und 6-14 setzen, da ich dazwischen arbeiten gehe. Mein Mann noch 3 weitere. Vllt war es nicht verständlich geschrieben... die Frage ist was passiert mit den Monaten 1+2 wenn ich den Antrag erst ca.im 5LM mache? Und wie ist es wenn das Baby zu früh kommt?
Mitglied inaktiv
Der verfällt dann.... Es wird Elterngeld nur für 3 Monate rückwirkend gewährt
P.S. Die Monate mit MG werde immer Ihnen zugerechnet. Das mit dem "die Monate verfallen" muss ich relativieren für den Fall, dass Ihr Mann eben auch noch mehr Monate nimmt als angegeben.
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen