Peaceandlove
Moin Frau Bader, Wir erwarten derzeit Zwillinge und mein Mann möchte mich gerne dabei Unterstützen. Derzeit ist er in einer Festanstellung als Angestellter in einem guten Unternehmen als Aussendienstler tätig. Er fragt ob diese Kombination möglich ist. Monat 1 Elternzeit(65% +300€ Zwilling Bonus) Monat 2 beschäftigt ( kein Elterngeld) Monat 3 Elternzeit (65% +300€ Zwilling Bonus) Monat 4 beschäftigt Monat 5 Elternzeit Monat 6 beschäftigt Monat 7 Elternzeit Monat 8 beschäftigt.... Bis wir 24 Monate erreichen, davon 12 Monate arbeiten 12 Monate Elternzeit. Er möchte es nicht durchgehend nehmen da er seinen Firmen Wagen sonst abgeben muss. Bitte helfen Sie uns mit Tipps und Tricks :) Vielen Dank im Voraus liebe Grüße
Hallo, er will doch de facto EZ/ EG im 1. und 3. Lebensmonat nehmen? Das geht, muss aber direkt zur Geburt für beide Monte beantragt werden. Den Firmenwagen muss er ind er EZ abgeben (wenn der Ag ihn nicht lässt, weil es so kurz ist). Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Ich dachte, Elternzeit darf man nur in 3 Teile unterteilen. Demnach würde euer Modell nicht gehen. LG luvi
Ani123
Denkt dran, dass ihr einzeln EZ für die Zwillinge nehmt. Gehen wir von einem Pärchen aus, dann nimmst du EZ + EG für das Mädchen + Geschwisterbonus vom Jungen und dein Mann EZ + EG für den Jungen + Geschwisterbonus vom Mädchen. Ob er den Firmenwagen behalten darf weiß ich nicht. Defacto würde er 1 Monat EZ nehmen und danach 1 Monat VZ arbeiten. Für den AG ist das eine ungünstige Position, denn die Vertretung müsste ja entgegen gesetzt arbeiten. Eine Vorrednerin schrieb ja schon max. 3 Abschnitte. Bei euch wären es ja 12. Wann ist denn ET? Ruft doch mal bei der EG-Stelle an bzw. schick eine Mail dahin ubd bitte um Hilfe. Ist der Firmenwagen zeitgleich euer "Familienauto" oder hast du auch noch ein Auto? Denn ich würde sonst anstelle deines Mannes die ersten zwei Monate, besser sogar 3, am Stück EZ nehmen. Du bist da im Mutterschutz, kannst noch geschwächt sein durch die Geburt. Ihr könnt euch gemeinsam um die Zwillinge kümmern. Du wärest nicht alleine, könntest ruhen, er vermehrt den Haushalt machen. Wenn er dafür das Auto abgeben muss, dann ja nur gür due Zeit der EZ und danach würde er es doch wieder bekommen. Und soweit du auch noch ein Auto hast sehe ich da kein Problem, denn dann kann einer einkaufen fahren und die Zwillinge werden im Kinderwagen geschoben. Selbst wenn du kein eigenes Auto hast: Einkaufen kann man auch so. Bsp. Sachen unten in den Kinderwagen legen, mit Fahrrad, Bus oder zu Fuß. Und ggf. mal lieb Familie (falls in der Nähe vorhandeb und sicherlich am Anfang oft zu Besuch) bitten dein Mann zu fahren. Ihr könnt die Situation ja erklären und es ist nur für eine begrenzte Zeit. Dafür hast du dann Hilfe. Glaube mir. Hilfe kann so wichtig sein. Du weißt nie was passiert. Meine Schwester hat letztes Jahr im Sommer ein Kind zur Welt gebracht. Dabei gab es schwerwiegende Komplikationen. Als sie und das Baby dann zu Hause waren war es so, der Papa hatte ab Geburt 3 Wochen Urlaub. Aufgrund der schweren Situation durfte er dann noch seine Überstunden nehmen und Homeoffice machen. Gesamt war er 6 Wochen da und musste dann wieder zur Arbeit. Schwiegereltern und Tante waren fast immer bei der Mutter (immer einer), weil sie gesundheitlich nicht in der Lage war sich alleine um das Baby zu kümmern. Manchmal hat sich sogar der Papa krank schreiben lassen damit er da ist (falls die o.g Parteien, Freunde, andere Verwandtschaft... nicht konnten). Als der Kleine 5 Monate ist begann sein 1 Monat EZ. Danach ging es meiner Schwester zum Glück so gut, dass sie sich alleine um das Baby kümmern konnte. Und er ging wieder arbeiten und hatte den 2.Monat EZ im 12.Monat. Hätte man geahnt wie das Ganze wird hätte er direkt EZ genommen bzw. Monat 2+3(da 1.Monat Urlaub/Überstunden). Achtet ihr ganz besonders darauf, dass einet für Kind 1 EZ nimmt und der andere für Kind 2. Nehmt ihr zeitgleich für beide EZ geht6ein Kind weg. Im Endeffekt kann jeder von euch für jedes Kind 3 Jahre EZ nehmen. Theirwtisch könntet ihr somit 6 Jahre EZ abdecken (mit nur max. 24 Monate EG, insofern es auf zwei Jahre gesplittet wird).
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