Hallo Frau Bader,
unser Kind ist im Dezember 2022 auf die Welt gekommen und wir planen jetzt Kind Nr. 2 :) Ich habe die ersten beiden Monate Basiselterngeld bezogen und die restlichen Monate ElterngeldPlus. Das Elterngeld endet offiziell im Oktober 2024. Wie würde sich das Elterngeld berechnen, wenn ich angenommen 2025 entbinden würde?
von
Woidmadl
am 23.01.2024, 16:15
Antwort auf:
Elterngeld Kind Nr. 2
Hallo,
Bemessungszeitraum sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten können ausgeklammert werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.01.2024
Antwort auf:
Elterngeld Kind Nr. 2
Es kommt drauf an wann 2025 sie entbinden und ob sie arbeiten gehen oder nicht.
Sie können die ersten 14 Monate EG-Bezug vom 1. Kind ausklammern lassen. Ebenso jeden Monat, indem sie in Mutterschutz waren/sein werden.
Wenn Sie bis Februar 2025 in Mutterschutz gehen hätten sie noch einen oder mehrere Monate von vor der Geburt des 1. Kindes welches in die Berechnung des neuen EG mit einfließen würden. Ab März 2025 wäre das nicht mehr der Fall und sie würden nur den Mindestmaß von 300€ erhalten, außer sie arbeiten, dann ist es mehr.
Bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes bekommen sie den Geschwisterbonus von 10 Prozent des EG, mindestens 75€.
Sollten sie in EZ sein während der neue Mutterschutz beginnt können sie die zum Beginn des Mutterschutzes beenden um Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Gehaltes zu bekommen. Die übrigen EZ können sie bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen.
von
Ani123
am 23.01.2024, 17:27