Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld / jopcenter

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld / jopcenter

Onkel-bou

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Hallo zusammen: Ich bin hier das erste mal, habe mir Grad den Beitrag bezüglich elterngeld für arge Empfänger gelesen . Da habe ich eine Frage, bin leider auch wieder Schmerz IV Empfänger. Was würde mir vom elterngeld übrig bleiben.. (Ich war bis November 2015 bei DHL beschäftigt Gesundheitlich nicht mehr ausüben können .. Dann hatte ich einen 450€ jop bis ende März ausgeübt)


Sternenschnuppe

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Wann ist denn Dein Kind geboren und was bekommst Du an Elterngeld ? Voll als Einkommen wird es gewertet wenn es nicht erarbeitet wurde.


32+4

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schleich mich mal ein bis zu 300€ elterngeld bleiben anrechnungsfrei, wenn in den letzten 12 monaten vor geburt sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde. da reicht auch 1 monat aus. ist das elterngeld aus der soz.tätigkeit weniger als 300€ und wird aufgestockt auf die 300€, dann wird die differenz (der aufgestockte teil) beim algII angerechnet zusatz: hab ein juni2015 baby. da galt o.g.


Sternenschnuppe

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Das gilt auch weiterhin :-) Es war auch mal frei bei ALG2. Zum Glück wurde das geändert wenn es nicht erarbeitet wurde.


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