MN83
Hallo Ich habe eine 18monate alte Tochter und befinde mich nun seit ca 6Monaten im Trennungsjahr. Da ich nach dem Mutterschutz wieder gearbeitet habe, habe ich nie Elterngeld beantragt. Da ich nun zwecks Kindesbetreuung beruflich weniger als 28 Stunden pro Woche arbeite wurde mir gesagt ich solle doch versuchen Elterngeld zu beantragen . Allerdings beziehe ich ja neben dem Kindesunterhalt auch Trennungsunterhalt für mich. Ist es dann überhaupt möglich dazu auch noch Elterngeld zu erhalten? Oder gibt es für mich dann irgendwelche Kürzungen? LG
Hallo, das Elterngeld kann man, wenn man nicht gesplittet , in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bekommen. Da Ihr Kind schon 18 Lebensmonate ist, kommt es leider nicht mehr in Betracht. Liebe Grüße NB
misses-cat
Kurz und knapp nein du kannst kein Elterngeld beantragen. Dein Kind ist älter als 14 Monate und Elterngeld gibt es nur in den ersten 14 Monaten. Auch Elterngeld plus fällt weg weil das in den ersten 14 Monaten beginnen muss. Sorry
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