Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich erwarte im August mein Kind und bin bisher nicht verheiratet. Eine Hochzeit ist aber vorgesehen. Ist es sinnvoll noch vor der Ankunft des Babys zu heiraten, weil mein Mann dann Steuerklasse 3 haben könnte und ich sowieso das Elterngeld? Viele Grüsse, Eva
Hallo, bin kein Steuerberater, aber es klingt logisch Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Finanziell hätte er dann auch jeden Fall mehr. Mein Mann hat nun netto etwa 200 Euro mehr. Die Elterngeldberechnung läuft ja nur bis zum Mutterschutz, von daher dürfte es ab da für das Elterngeld keine negativen Auswirkungen haben. Aber alleine wegen dem ganzen Papierkram wie Name, Vaterschaftsanerkennung etc. ist es wesentlich einfacher schon vor der Geburt verheiratet zu sein.
Mitglied inaktiv
Danke für Deine Antwort :-) Welchen Papierkram hätte ich denn mehr, wenn ich nicht verheiratet bin?
Mitglied inaktiv
Naja, man muss zum Jugendamt um die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Du musst ihm die Hälfte vom Sorgerecht abtreten. Ok, Sorgerecht ist dann nach Hochzeit automatisch gemeinsam. Ihr heisst von Anfang an alle gleich !! :-) Weiss nicht, ich als Mutter würde nie anders heissen wollen als mein Kind, nachher kommt es doch nicht zur Hochzeit aus irgendwelchen Gründen. Dann muss man das alles wieder ändern.... Naja, und die 200 Euro netto finden wir auch ganz nett muss ich gestehen.
Mitglied inaktiv
Warum muss Sie die hälfte des Sorgerechts abtreten?
Mitglied inaktiv
Hey Weil sie unverheiratet rechtlich erstmal alleinerziehend ist. Unehelich geboren muss dann erstmal die Vaterschaft anerkannt werden und man muss schriftlich zustimmen, dass man sich das Sorgerecht mit dem Vater teilen möchte. Kann man aber schon vor der Geburt machen. Wird das Kind ehelich geboren, dann sind beide Dinge von Anfang an erledigt, da der ehemann der rechtliche Vater ist und auch gleich das Sorgerecht mit hat. Geteilt ist das falsche Wort von mir gewesen, meinte gemeinsames Sorgerecht. Ok, ist jetzt nicht sooo die Rennerei, aber muss eben gemacht werden. Ich hatte das beim 1. Kind, und finde es nun beim 2. viel entspannter und schöner, dass man da nix regeln muss.
Mitglied inaktiv
ich würde das sorgerecht nicht teilen.
Mitglied inaktiv
Warum würdest Du kein gemeinsames Sorgerecht haben wollen?
Mitglied inaktiv
wenn du nicht verheiratet bist, würde ich zu dem tendieren, was der gesetzgeber bis dato ohne großen rechtsanspruch seitens des vaters zuläßt, nämlich das alleinige sorgerecht der mutter. ist und bleibt man zusammen ist es eh unwichtig..... es trennt sich erfahrungsgemäß aber schneller, wenn man nicht verheiratet ist und dann kann es durchaus lästig werden, unterschrift und zustimmung oftmals notwendig. btw, ich habe zwei kinder, eins mit alleinigem sorgerecht, eins mit gemeinsamem aber auch verheiratet.
Mitglied inaktiv
Hallo, ich würde spontannicht unbedinbt zur Hochzeit raten: 1.) Man bedenke den progressionsvorbehalt beim Elterngeld. Wenn der Papa dann Stkl. 3 hat kann das ganz schön happig werden 2.) kann Papa auch Unterhalt an die Mama zahlen und ggf. prima Steuern damit sparen (unveheiratet). 3) Dauert die "Rennerei" zum Ja ziemlch genau 15 min, dann ist der unverh. Papa auch wirkllich der Papa und hat ggf. dann auch die halbe elterliche Sorge. Viele Grüße Désirée
Ähnliche Fragen
Hallo, Wir haben im April 2018 geheiratet. Steuerklasse wurde automatisch auf 4/4 gewechselt. Meine Frau ist jetzt schwanger. Der Geburtstermin ist Ende Januar 2019. Der Mutterschutz beginnt dadurch Anfang Dezember 2018. Wir haben noch 3 Tage zum Steuerklassenwechsel, um die 7 Monatsfrist einzuhalten. Wir wollten aber erst den nächsten Frauenarztt ...
Sehr geehrte Frau Bader, am 14.01.2019 wird voraussichtlich unser Kind zur Welt kommen. 3 Monate vorher, am 13.10.2018, werden wir den Bund der Ehe eingehen. Nun war die Überlegung, dass wir unsere Steuerklassen rückwirkend für das Kalenderjahr 2018 auf Ehefrau III / Ehemann V ändern. Hätte die rückwirkende Anpassung der Steuerklsse noch p ...
Hallo Frau Bader, in sechs Monaten erwarten wir wieder Nachwuchs und mir schwirren noch etliche ungeklärte Fragen im Kopf herum. Wir werden im September diesen Jahres heiraten, im November wird Baby Nummer 2 zur Welt kommen. Unsere erste Tochter kam am 30.04.19 zur Welt, ich habe Elterngeld für ein Jahr bezogen und nun meine Elternzeit noch b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld