JanMat
Sehr geehrte Frau Bader, am 14.01.2019 wird voraussichtlich unser Kind zur Welt kommen. 3 Monate vorher, am 13.10.2018, werden wir den Bund der Ehe eingehen. Nun war die Überlegung, dass wir unsere Steuerklassen rückwirkend für das Kalenderjahr 2018 auf Ehefrau III / Ehemann V ändern. Hätte die rückwirkende Anpassung der Steuerklsse noch positive Auswirkungen auf das Elterngeld? Laut Recherche muss 7 Monate vor der Geburt die Steuerklasse geändert worden sein. Ist eine rückwirkenden Änderung inbegriffen oder zahlt die Berechnung erst ab Stichtag Hochzeit? Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Janine
Hallo, Nein, man kann die Steuerklasse rückwirkend nicht ändern. Liebe Grüße NB
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