Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld: gewerbliche Nebeneinkünfte nicht angeben?

Frage: Elterngeld: gewerbliche Nebeneinkünfte nicht angeben?

victojja

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Hallo, ich habe letztes Jahr während des Studiums 2mal mit Gewerbeschein auf einer Messe gearbeitet. Seit Oktober bin ich im Angestelltenverhältnis und Geburtstermin ist Ende Juli. Wenn ich bei der Beantragung vom Elterngeld die Einkünfte der Messe nicht angebe, bleibt es dann beim Bemessungszeitraum für Nichtselbstständige? Ansonsten würde das für mich einen großen Verlust bedeuten, da ich im Jahr 2019 fast keine Einkünfte hatte...


Felica

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Das fliegt auf weil die sich mit dem Finanzamt kurzschliessen. Also ganz, ganz schlechte Idee.


mellomania

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auch wenn es für dich einen verlust bedeutet, betrug ist betrug. mach das alles korrekt bitte.


victojja

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Mir ist bewusst, dass ich hier eigentlich natürlich vollständige Angaben machen müsste. Mich hat aber unter diesem Link die Empfehlung Nummer 1 stutzig gemacht und wollte vor allem nach Erfahrungswerten fragen, ob die Elterngeldstellen da tatsächlich mit sich reden lassen. Alles andere würde den Zweck des Elterngeldes vollständig verfehlen in meinen Augen... https://deinelterngeld.de/bemessungszeitraum/


Dojii

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Ich hab auf die Schnelle nicht gesehen, von wann der Artikel ist, aber es wurden inzwischen mehrfach Gerichtsurteile bis hoch zum Bundessozialgericht gefällt, die alle besagen, dass man auf die Anrechnung der selbstständigen Einkünfte NICHT verzichten kann und dass die Elterngeldstellen da auch kein Ermessen haben. Selbst wenn dadurch das Elterngeld massiv kleiner ausfällt als ohne Selbstständigkeit haben die Richter entschieden, dass man das leider in Kauf nehmen muss. Steht in deinem Steuerbescheid 2019 eine selbstständige Tätigkeit, egal wie klein, groß oder negativ, dann MUSS der Bemessungszeitraum das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr vor Geburt (2019) sein.


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