Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld fürs zweite Kind

Frage: Elterngeld fürs zweite Kind

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, bei uns im Bekanntenkreis gibt es unterschiedliche Meinungen zu o.a. Thema. Mein Kind wurde im Juli 2009 geboren. Elternzeit habe ich für 2 Jahre beantragt; die Auszahlung des Elterngeldes für 12 Monate vereinbart. Angenommen ich würde innerhalb der 2 Jahre Elternzeit (z.B. im Juni oder Juli 2011) mein zweites Kind bekommen, wieviel Elterngeld stünde mir dann zu? 300 € Sockelbetrag? Meine Bekannte meint, ich würde das gleiche Geld wie beim ersten Kind bekommen. Das wäre zwar schön, kann ich so aber nicht nachvollziehen. Wäre die Situation eine andere, wenn ich den Auszahlungszeitraum auf 24 Monate gestreckt hätte? Vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie nicht gearbeitet habenh, den Sockel + Geschwisterbonus Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Der Sockelbetrag ist richtig. Das gleiche Geld würdest Du bekommen, wenn das Kind auf die Welt kommt bis das 1. Kind 12 Monate alt ist. Es zählen immer die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Wenn in der Zeit elterngeld bezogen wurde, dann werden diese Monate mit reingerechnet. Beispiel : Der Mutterschutz des 2. Kindes beginnt, wenn das erste Kind 18 Monate alt ist, Du hast nicht gearbeitet, dann hast Du 6 Monate Nullrunde und 6 Monate wird das alte Elterngeld berechnet, beziehungsweise der Verdienst vor dem 1. Kind. Bewilligt wird immer für den Zeitraum von 12 Monaten, nur die Auszahlung dessen kann man teilen, aber nicht den eigentlich Zeitraum.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Panija! Das ist nicht ganz richtig. Das 2. Kind muss nicht bis zum 1. Geburtstag des ersten Kindes auf der Welt sein. Denn gezählt werden - wie du schon gesagt hast - die 12 Monate vor dem Mutterschutzbeginn (und Elterngeldbezugsmonate fallen raus). Wenn zB das erste Kind Ende Juli 2009 geboren wurde und das 2. Mitte Oktober 2010 "Termin" hätte, dann könnte der MuSchu für Kind 2 Ende August 2010 beginnen. Jul 09 - Jul 10 gibts Elterngeld. Ab Aug 10 gilt schon der MuSchu für Kind 2. In dieser Konstellation gäbs ebenfalls das gleiche Geld wie bei Kind 1 (plus 10 % Geschwisterbonus = im Endeffekt sogar mehr Geld als bei Kind 1). Das erste Kind wäre bei Geburt des zweiten schon 14,5 Monate alt! Aber jepp, jeder Monat, den das 2. Kind später kommt, verringert das Elterngeld um 1/12. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat?  Vielen Dank J

Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...

Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes:   1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland.  Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...

Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten.   Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024).   Aktuell bin ich im Dezember ...

Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat.  Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer?  Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?

Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...

Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...

Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet.  Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...