Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld fürs zweite Kind

Frage: Elterngeld fürs zweite Kind

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, bei uns im Bekanntenkreis gibt es unterschiedliche Meinungen zu o.a. Thema. Mein Kind wurde im Juli 2009 geboren. Elternzeit habe ich für 2 Jahre beantragt; die Auszahlung des Elterngeldes für 12 Monate vereinbart. Angenommen ich würde innerhalb der 2 Jahre Elternzeit (z.B. im Juni oder Juli 2011) mein zweites Kind bekommen, wieviel Elterngeld stünde mir dann zu? 300 € Sockelbetrag? Meine Bekannte meint, ich würde das gleiche Geld wie beim ersten Kind bekommen. Das wäre zwar schön, kann ich so aber nicht nachvollziehen. Wäre die Situation eine andere, wenn ich den Auszahlungszeitraum auf 24 Monate gestreckt hätte? Vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie nicht gearbeitet habenh, den Sockel + Geschwisterbonus Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Der Sockelbetrag ist richtig. Das gleiche Geld würdest Du bekommen, wenn das Kind auf die Welt kommt bis das 1. Kind 12 Monate alt ist. Es zählen immer die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Wenn in der Zeit elterngeld bezogen wurde, dann werden diese Monate mit reingerechnet. Beispiel : Der Mutterschutz des 2. Kindes beginnt, wenn das erste Kind 18 Monate alt ist, Du hast nicht gearbeitet, dann hast Du 6 Monate Nullrunde und 6 Monate wird das alte Elterngeld berechnet, beziehungsweise der Verdienst vor dem 1. Kind. Bewilligt wird immer für den Zeitraum von 12 Monaten, nur die Auszahlung dessen kann man teilen, aber nicht den eigentlich Zeitraum.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Panija! Das ist nicht ganz richtig. Das 2. Kind muss nicht bis zum 1. Geburtstag des ersten Kindes auf der Welt sein. Denn gezählt werden - wie du schon gesagt hast - die 12 Monate vor dem Mutterschutzbeginn (und Elterngeldbezugsmonate fallen raus). Wenn zB das erste Kind Ende Juli 2009 geboren wurde und das 2. Mitte Oktober 2010 "Termin" hätte, dann könnte der MuSchu für Kind 2 Ende August 2010 beginnen. Jul 09 - Jul 10 gibts Elterngeld. Ab Aug 10 gilt schon der MuSchu für Kind 2. In dieser Konstellation gäbs ebenfalls das gleiche Geld wie bei Kind 1 (plus 10 % Geschwisterbonus = im Endeffekt sogar mehr Geld als bei Kind 1). Das erste Kind wäre bei Geburt des zweiten schon 14,5 Monate alt! Aber jepp, jeder Monat, den das 2. Kind später kommt, verringert das Elterngeld um 1/12. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...

Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind.  Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld.  Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...

Kurz zu meiner Situation:  Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...

Hallo,   ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr.  Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...