Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld fürs zweite Kind

Frage: Elterngeld fürs zweite Kind

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Hallo Frau Bader, bei uns im Bekanntenkreis gibt es unterschiedliche Meinungen zu o.a. Thema. Mein Kind wurde im Juli 2009 geboren. Elternzeit habe ich für 2 Jahre beantragt; die Auszahlung des Elterngeldes für 12 Monate vereinbart. Angenommen ich würde innerhalb der 2 Jahre Elternzeit (z.B. im Juni oder Juli 2011) mein zweites Kind bekommen, wieviel Elterngeld stünde mir dann zu? 300 € Sockelbetrag? Meine Bekannte meint, ich würde das gleiche Geld wie beim ersten Kind bekommen. Das wäre zwar schön, kann ich so aber nicht nachvollziehen. Wäre die Situation eine andere, wenn ich den Auszahlungszeitraum auf 24 Monate gestreckt hätte? Vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie nicht gearbeitet habenh, den Sockel + Geschwisterbonus Liebe Grüsse, NB


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Hallo Der Sockelbetrag ist richtig. Das gleiche Geld würdest Du bekommen, wenn das Kind auf die Welt kommt bis das 1. Kind 12 Monate alt ist. Es zählen immer die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Wenn in der Zeit elterngeld bezogen wurde, dann werden diese Monate mit reingerechnet. Beispiel : Der Mutterschutz des 2. Kindes beginnt, wenn das erste Kind 18 Monate alt ist, Du hast nicht gearbeitet, dann hast Du 6 Monate Nullrunde und 6 Monate wird das alte Elterngeld berechnet, beziehungsweise der Verdienst vor dem 1. Kind. Bewilligt wird immer für den Zeitraum von 12 Monaten, nur die Auszahlung dessen kann man teilen, aber nicht den eigentlich Zeitraum.


Mitglied inaktiv

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Hallo Panija! Das ist nicht ganz richtig. Das 2. Kind muss nicht bis zum 1. Geburtstag des ersten Kindes auf der Welt sein. Denn gezählt werden - wie du schon gesagt hast - die 12 Monate vor dem Mutterschutzbeginn (und Elterngeldbezugsmonate fallen raus). Wenn zB das erste Kind Ende Juli 2009 geboren wurde und das 2. Mitte Oktober 2010 "Termin" hätte, dann könnte der MuSchu für Kind 2 Ende August 2010 beginnen. Jul 09 - Jul 10 gibts Elterngeld. Ab Aug 10 gilt schon der MuSchu für Kind 2. In dieser Konstellation gäbs ebenfalls das gleiche Geld wie bei Kind 1 (plus 10 % Geschwisterbonus = im Endeffekt sogar mehr Geld als bei Kind 1). Das erste Kind wäre bei Geburt des zweiten schon 14,5 Monate alt! Aber jepp, jeder Monat, den das 2. Kind später kommt, verringert das Elterngeld um 1/12. Gruß Sabine


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