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Elterngeld fürs zweite Kind - besonderer Fall

Frage: Elterngeld fürs zweite Kind - besonderer Fall

brandneu

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Schönen guten Tag, bin mit Tochter 1 (geboren Mai 2011) in der Probezeit eines neuen Jobs schwanger geworden, Job ging deshalb in kein Arbeitsverhältnis über. Ich habe davor mehr als 12 Monate kontinuierlich verdient. Nun bekomme ich ja bis Juli Elterngeld (zwei Monate des Gesamtzeitraums bezieht mein Partner das Elterngeld). Bin jetzt wieder schwanger, Kind kommt Anfang Oktober. Wie viel Elterngeld bekomme ich fürs zweite Kind bzw. was ist die Berechnungsgrundlage dafür? Vielen Dank für eine Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. War der Vertrag denn auf die Probezeit befristet? 2. Berechnungszeitraum sind die letzten 12 Mo vor der geburt www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Es ist wie sonst auch! Wichtig ist das Einkommen vor der Geburt bzw vor dem Mutterschutzbeginn. Monate, mit Arbeitslosengeld oder eben ohne Einkommen, werden mit je 0 Euro berechnet. Monate, für die man Elterngeld bezogen oder Mutterschaftsgeld erhalten hat, fallen aus der Berechnung raus und werden vorn dran gesetzt. Ich weiß jetzt nicht genau, ob du Mutterschaftsgeld bekommst, wenn nein, dann berechnet sich dein Elterngeld aus den Monaten: Sep 12 Aug 12 Jul 12 (hier bezieht doch dein Mann Elterngeld und nicht du, oder?) Juni 12 (hier bezieht doch dein Mann Elterngeld und nicht du, oder?) Und dann noch 10 Monate aus der Zeit vor der ersten Geburt. (die gleichen wie damals) Wenn du Mutterschaftsgeld bekommst, dann werden Sep und Aug 12 (wenn dein MuSchu soweit reicht) nicht mit gerechnet und sondern vorn dran gesetzt = vor der ersten Geburt. Gruß Sabine


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