RITALEA
Hallo, mein 1. Kind wurde am 14.12.15 geboren. Habe mein Elterngeld in einem Jahr auszahlen lassen. Und Elternzeit für 2 jahre genommen, welche somit am 14.12.17 endet. Nun bin ich wieder schwanger. Neuer Geburtstermin ca.18.05. Da ich noch keinen Kindergartenplatz für mein 1.kind habe wollte ich meine Elternzeit um 6 monate verlängern. Und danach meine neue SS bekannt geben(weis erst seit heute uber die neue SS bescheid) somit würde ich doch fürs 2. Kind das alte Elterngeld bekommen, oder? Oder muss ich mit biegen und brechen eine Betreuung fürs 1. Kind finden, damit ich 5 Monate Arbeite. Bekomme ich dann mein altes Elterngeld oder wird es weniger, weil ich nur 5 Monate gearbeitet habe? Vielen dank für ihre Hilfe.
Hallo, können Sie so machen. Am besten verlängern Sie um ein Jahr u beenden dann am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du wirst 300€ bekommen und bis Dezember noch 75€ Geschwisterbonus. Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor neuem Mutterschutz. Daher werden es 3 Monate mit Gehalt sein. Je nachdem was Du verdienen kannst in der Zeit ist die Frage ob Du überhaupt über den Mindestsatz hinauskommst bei 3x Gehalt plus 9 x 0€. Immerhin kannst Du volles Mutterschutzgeld bekommen anhand des alten Vertrages, wenn Du die Elternzeit nur bis zum Tag vor dem neuen Mutterschutz verlängerst.
Tini_79
wenn man nach einem oder gar zwei Jahren ein weiteres Kind bekäme? Neulich meinte sogar jemand, es würde reichen, wieder schwanger zu werden innerhalb von einem Jahr. Das lese ich ständig, auch in anderen Gruppen wie FB usw., war früher mal so? Wobei es doch das EG nach Einkommen noch gar nicht so lange gibt?
Mitglied inaktiv
Weil die Leute nicht zwischen EG und EZ unterscheiden können. Die meisten Menschen gehen an diese Sache (EG) auch viel zu naiv ran und informieren sich nicht genau. Sie haben nur im Kopf "Wenn ich ein Kind bekomme, krieg ich Geld vom Staat." LG Lilly
Mitglied inaktiv
Naja, es langt ja wenn Kind2 kommt wenn Kind1 höchstens etwa 13-15 Monate alt ist. Je nach Mutterschutz und Frage EG oder EG Plus. Also passt das schon mit dem ersten Jahr. Zweite problem ist halt das viele meinen es würde auch im zweiten jahr EG ausgeklammert werden wenn man EG Plus bekommt bzw früher wie man EG gesplittet hat. Das Märchen hält sich halt hartnäckig. Und Dritte Sache ist die, das viele meinen die EZ würde ausgeklammert werden. dabei spielt die EZ gar keine Rolle. Es ist der Zeitraum in dem man EG bekommt der entscheidend ist. Und nicht jeder muss in EZ sein um EG zu bekommen. EZ ist eben keine Voraussetzung für EG, sondern der Umstand das man solange wie man EG bekommt, nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitet. Und Viertens, viele meinen wenn man in de ersten Schwangerschaft ein BV bekommen hat, bekommt man das auch in der zweiten auf jeden Fall wieder. Tja und wenn man nach dem Jahr EZ und EG Bezug wieder schwanger ist und dann direkt mit einem BV über die VZ-Stelle startet, dann kann man schon mal denken das es wirklich langt im ersten Jahr schwanger zu werden. vergießt aber das man eigentlich wie alle anderen arbeiten müsste.
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