RITALEA
Hallo, mein 1. Kind wurde am 14.12.15 geboren. Habe mein Elterngeld in einem Jahr auszahlen lassen. Und Elternzeit für 2 jahre genommen, welche somit am 14.12.17 endet. Nun bin ich wieder schwanger. Neuer Geburtstermin ca.18.05. Da ich noch keinen Kindergartenplatz für mein 1.kind habe wollte ich meine Elternzeit um 6 monate verlängern. Und danach meine neue SS bekannt geben(weis erst seit heute uber die neue SS bescheid) somit würde ich doch fürs 2. Kind das alte Elterngeld bekommen, oder? Oder muss ich mit biegen und brechen eine Betreuung fürs 1. Kind finden, damit ich 5 Monate Arbeite. Bekomme ich dann mein altes Elterngeld oder wird es weniger, weil ich nur 5 Monate gearbeitet habe? Vielen dank für ihre Hilfe.
Hallo, können Sie so machen. Am besten verlängern Sie um ein Jahr u beenden dann am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du wirst 300€ bekommen und bis Dezember noch 75€ Geschwisterbonus. Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor neuem Mutterschutz. Daher werden es 3 Monate mit Gehalt sein. Je nachdem was Du verdienen kannst in der Zeit ist die Frage ob Du überhaupt über den Mindestsatz hinauskommst bei 3x Gehalt plus 9 x 0€. Immerhin kannst Du volles Mutterschutzgeld bekommen anhand des alten Vertrages, wenn Du die Elternzeit nur bis zum Tag vor dem neuen Mutterschutz verlängerst.
Tini_79
wenn man nach einem oder gar zwei Jahren ein weiteres Kind bekäme? Neulich meinte sogar jemand, es würde reichen, wieder schwanger zu werden innerhalb von einem Jahr. Das lese ich ständig, auch in anderen Gruppen wie FB usw., war früher mal so? Wobei es doch das EG nach Einkommen noch gar nicht so lange gibt?
Mitglied inaktiv
Weil die Leute nicht zwischen EG und EZ unterscheiden können. Die meisten Menschen gehen an diese Sache (EG) auch viel zu naiv ran und informieren sich nicht genau. Sie haben nur im Kopf "Wenn ich ein Kind bekomme, krieg ich Geld vom Staat." LG Lilly
Mitglied inaktiv
Naja, es langt ja wenn Kind2 kommt wenn Kind1 höchstens etwa 13-15 Monate alt ist. Je nach Mutterschutz und Frage EG oder EG Plus. Also passt das schon mit dem ersten Jahr. Zweite problem ist halt das viele meinen es würde auch im zweiten jahr EG ausgeklammert werden wenn man EG Plus bekommt bzw früher wie man EG gesplittet hat. Das Märchen hält sich halt hartnäckig. Und Dritte Sache ist die, das viele meinen die EZ würde ausgeklammert werden. dabei spielt die EZ gar keine Rolle. Es ist der Zeitraum in dem man EG bekommt der entscheidend ist. Und nicht jeder muss in EZ sein um EG zu bekommen. EZ ist eben keine Voraussetzung für EG, sondern der Umstand das man solange wie man EG bekommt, nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitet. Und Viertens, viele meinen wenn man in de ersten Schwangerschaft ein BV bekommen hat, bekommt man das auch in der zweiten auf jeden Fall wieder. Tja und wenn man nach dem Jahr EZ und EG Bezug wieder schwanger ist und dann direkt mit einem BV über die VZ-Stelle startet, dann kann man schon mal denken das es wirklich langt im ersten Jahr schwanger zu werden. vergießt aber das man eigentlich wie alle anderen arbeiten müsste.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing
- Nachtrag Zuschuss Arbeitsamt
- Nach Elternzeit nicht gekündigt, 2 Jahre vergangen
- Zuschuss Arbeitsamt
- Provisionsauszahlung während Elternzeit
- Gehalt im BV direkt im Anschluss an Elternzeit
- Nachtrag Unterhaltsvorschuss
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag
- Unterhaltsvorschuss
- Resturlaub nach Elternzeit Vollzeit zu Teilzeit