Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Mann ist fest angestellt und hat nebenberuflich ein Gewerbe angemeldet, mit dem er noch zusätzlich verdient. Wird das Elterngeld nur vom Festgehalt berechnet oder wird das gewerbliche Einkommen auch angerechnet? Außerdem möchte er in der Elternzeit das Nebengewerbe weiterbetreiben - das Einkommen wird doch bestimmt angerechnet. Müssen wir das monatlich angeben oder müssen wir das nach dem Elternjahr dann zurückzahlen? Vielen Dank M.
Hallo, wenn er das nebengewerbe weiter betreibt, wird einfach die Haupteinkunftsart zu Grunde gelegt. Wenn das Nebengewerbe grds. auch berücksichtigt wird, bleiben alle weiter verwendeten Einkunftsarten außer Betracht. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Es werden ca. 67 % vom Verdienstverlust berechnet. Verdient er in seinem Job 1.500 € netto und nebenberuflich 500 € - bekommt er 67 % von den 1.500 €. Arbeiten darf er in der EZ bis zu 30 Stunden. Es kann allerdings sein, dass ihr am Ende Steuern nachzahlen müßt - kommt aber auf seinen nebenberuflichen Verdienst an. Auf jeden Fall alle Einkommensarten (für die erwerbstätigkeit G u. V oder Einkommenssteuererklärung) einreichen.
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