Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für kind 2

Frage: Elterngeld für kind 2

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Sehr geehrte Frau bader, Folgender sachverhalt: Ich war jahrelang angestellte normalverdiener jahresbrutto ca 45-50 teur. Geburt kind 1 am 12.10.2017 Elterngeld plus auf 2 jahre bezogen. Geburt kind 2 am 26.10.2019 berechnet. Anmeldung einer Photovoltaik anlage im juli 2019 auf meinen namen=gewerbe. Welche monate/jahr wird zur berechnung von elterngeld für kind 2 herangezogen? Durch "ausklammerung" hab ich einmal die aussage "jahr 2016" erhalten, eine andere Beratungsstelle meinte nur den Grundsatz plus geschwisterbonus. Können sie mir mit diesen Angaben weiterhelfen? Vielen lieben dank für ihre antwort u beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Mischeinkünfte und deshalb zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, in dem Sie kein MG oder EG (bis zum 14 LM) beogen haben. Also 2016 Liebe Grüße NB


Dojii

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Durch die Photovoltaikanlage wirst du als selbstständig angesehen und dann gilt das letzte Kalenderjahr vor Geburt des neuen Kindes. In dem Fall also 2018. Da du dort (und in 2017) aber Elterngeld bezogen hast, darfst du statt 2018 eben 2016 nutzen, wenn du möchtest. Das musst du aktiv beantragen, eine automatische Ausklammerung passiert nicht. Besitzt ihr die Anlage erst seit Juli 2019 oder wurde sie da nur auf dich umgemeldet? Falls sie umgemeldet wurde musst du damit rechnen, dass die Elterngeldstelle das genauer überprüft da es dann so aussehen kann, dass ihr die Ummeldung innerhalb deiner Schwangerschaft bewusst durchgeführt habt, um mehr Elterngeld herauszuholen.


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