Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für Kalendermonat

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld für Kalendermonat

atop

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Hallo Frau Bader, Unser Sohn ist Mitte Dezember 2017 geboren und meine Frau ist noch in Elternzeit (hat im ersten Jahr Elterngeld bekommen). Ich wollte jetzt einige Wochen EZ nehmen. Da hätte ich aber 2 Fragen: 1) wenn man Kalendermonate EZ nimmt, kann man dafür EG bekommen? (von der EG-Stelle wurde uns gesagt, dass ed unbedigt Lebensmonate des Kindes sein sollten, sonst bekommt man kein EG) 2) könnte man nur 1 Monat EZ bzw. EG bekommen? Vielen herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Antop


Felica

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Beides Nein. Du musst mindestens 2 Lebensmonate nehmen, sonst hast du gar keinen Anspruch. Spätestens bis das Kind 14 Monate alt ist müssen die durch sein.


Rotkehlchen

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Die Antwort von Felica ist bezogen auf das Elterngeld richtig. Elternzeit ohne Elterngeldbezug kannst du nehmen wie du willst. Auch nur für ein paar Wochen oder für einen (Kalender-)Monat. Musst es halt nur rechtzeitig (sieben Wochen) vorher deinem Arbeitgeber mitteilen.


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