Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für getrennt lebenden Vater

Frage: Elterngeld für getrennt lebenden Vater

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wir wollen es so regeln, dass die Mutter 12 Monate Elterngeld bezieht und ich als Vater zwei Monate, obwohl wir getrennt voneinander leben (wir sind kein Paar und waren auch nie eins). Wird die Elterngeldstelle meinen Antrag auf Elterngeld bewilligen, wenn ich erkläre, dass ich in den beiden Monaten zur Mutter ziehe und dort in ihrem Haushalt das Kind betreue, während sie dann wieder arbeiten geht? Muss ich mich dafür ummelden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Die Partnermonate können auch von geschiedenen oder getrennt lebenden Paaren in Anspruch genommen werden, wenn der nicht bei den Kindern lebende Partner die Betreuung für zwei Monate übernimmt. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich erwarte in wenigen Wochen ein Kind mit einem getrennt lebenden und nicht mit mir verheirateten Vater. Wir wollen die Elternzeit teilen, so dass ich die ersten 12 Monate nehme und er würde gerne seine zwei Monate anschließend (bzw. sogar überlappend) nehmen. Das Kind lebt bei mir und er würde sich dann bei mir melden, bzw. ...

Sehr geehrte Frau Bader, wir sind getrennt lebendes Paar und haben Zwillinge / Gemeinsames Sorgerecht. Für unsere beiden Wohnorte sind verschiedene Elterngeldstellen zuständig. Die Mutter hat einen Antrag in Köln gestellt. Ich würde gerne die 2 Monate komplett mit den Zwillingen verbringen und Elternzeit + Elterngeld beantragen. Ich würde die ...

Hallo Frau Bader, Mein Partner und ich leben getrennt. Er möchte gern die ersten beiden Lebensmonate Elternzeit mit Elterngeldbezug nehmen. Ist es möglich, das Kind in den ersten beiden Lebensmonaten bei ihm zu melden und erst dann als Mutter nach dem Mutterschutz Elterngeld zu beantragen, und das Kind umzumelden? Wenn mein Partner sich h ...

Mein Freund und ich bekommen im August unser erstes Kind, und haben beide das Sorgerecht. Wir leben derzeit nicht zusammen und das wird auch noch ein gutes Jahr so sein. Ich werde voll in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Mein Freund möchte aber auch gerne eine gewisse Zeit mit seiner Tochter verbringen. Da wir aber ja nicht den gleichen W ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...

Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...