Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für getrennt lebenden Vater

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld für getrennt lebenden Vater

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Wir wollen es so regeln, dass die Mutter 12 Monate Elterngeld bezieht und ich als Vater zwei Monate, obwohl wir getrennt voneinander leben (wir sind kein Paar und waren auch nie eins). Wird die Elterngeldstelle meinen Antrag auf Elterngeld bewilligen, wenn ich erkläre, dass ich in den beiden Monaten zur Mutter ziehe und dort in ihrem Haushalt das Kind betreue, während sie dann wieder arbeiten geht? Muss ich mich dafür ummelden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die Partnermonate können auch von geschiedenen oder getrennt lebenden Paaren in Anspruch genommen werden, wenn der nicht bei den Kindern lebende Partner die Betreuung für zwei Monate übernimmt. Liebe Grüsse, NB


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