Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für getrennt lebenden Vater

Frage: Elterngeld für getrennt lebenden Vater

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wir wollen es so regeln, dass die Mutter 12 Monate Elterngeld bezieht und ich als Vater zwei Monate, obwohl wir getrennt voneinander leben (wir sind kein Paar und waren auch nie eins). Wird die Elterngeldstelle meinen Antrag auf Elterngeld bewilligen, wenn ich erkläre, dass ich in den beiden Monaten zur Mutter ziehe und dort in ihrem Haushalt das Kind betreue, während sie dann wieder arbeiten geht? Muss ich mich dafür ummelden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Die Partnermonate können auch von geschiedenen oder getrennt lebenden Paaren in Anspruch genommen werden, wenn der nicht bei den Kindern lebende Partner die Betreuung für zwei Monate übernimmt. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich erwarte in wenigen Wochen ein Kind mit einem getrennt lebenden und nicht mit mir verheirateten Vater. Wir wollen die Elternzeit teilen, so dass ich die ersten 12 Monate nehme und er würde gerne seine zwei Monate anschließend (bzw. sogar überlappend) nehmen. Das Kind lebt bei mir und er würde sich dann bei mir melden, bzw. ...

Sehr geehrte Frau Bader, wir sind getrennt lebendes Paar und haben Zwillinge / Gemeinsames Sorgerecht. Für unsere beiden Wohnorte sind verschiedene Elterngeldstellen zuständig. Die Mutter hat einen Antrag in Köln gestellt. Ich würde gerne die 2 Monate komplett mit den Zwillingen verbringen und Elternzeit + Elterngeld beantragen. Ich würde die ...

Hallo Frau Bader, Mein Partner und ich leben getrennt. Er möchte gern die ersten beiden Lebensmonate Elternzeit mit Elterngeldbezug nehmen. Ist es möglich, das Kind in den ersten beiden Lebensmonaten bei ihm zu melden und erst dann als Mutter nach dem Mutterschutz Elterngeld zu beantragen, und das Kind umzumelden? Wenn mein Partner sich h ...

Mein Freund und ich bekommen im August unser erstes Kind, und haben beide das Sorgerecht. Wir leben derzeit nicht zusammen und das wird auch noch ein gutes Jahr so sein. Ich werde voll in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Mein Freund möchte aber auch gerne eine gewisse Zeit mit seiner Tochter verbringen. Da wir aber ja nicht den gleichen W ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...