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Wir wollen es so regeln, dass die Mutter 12 Monate Elterngeld bezieht und ich als Vater zwei Monate, obwohl wir getrennt voneinander leben (wir sind kein Paar und waren auch nie eins). Wird die Elterngeldstelle meinen Antrag auf Elterngeld bewilligen, wenn ich erkläre, dass ich in den beiden Monaten zur Mutter ziehe und dort in ihrem Haushalt das Kind betreue, während sie dann wieder arbeiten geht? Muss ich mich dafür ummelden?
Hallo, Die Partnermonate können auch von geschiedenen oder getrennt lebenden Paaren in Anspruch genommen werden, wenn der nicht bei den Kindern lebende Partner die Betreuung für zwei Monate übernimmt. Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, wir sind getrennt lebendes Paar und haben Zwillinge / Gemeinsames Sorgerecht. Für unsere beiden Wohnorte sind verschiedene Elterngeldstellen zuständig. Die Mutter hat einen Antrag in Köln gestellt. Ich würde gerne die 2 Monate komplett mit den Zwillingen verbringen und Elternzeit + Elterngeld beantragen. Ich würde die ...
Hallo Frau Bader, Mein Partner und ich leben getrennt. Er möchte gern die ersten beiden Lebensmonate Elternzeit mit Elterngeldbezug nehmen. Ist es möglich, das Kind in den ersten beiden Lebensmonaten bei ihm zu melden und erst dann als Mutter nach dem Mutterschutz Elterngeld zu beantragen, und das Kind umzumelden? Wenn mein Partner sich h ...
Mein Freund und ich bekommen im August unser erstes Kind, und haben beide das Sorgerecht. Wir leben derzeit nicht zusammen und das wird auch noch ein gutes Jahr so sein. Ich werde voll in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Mein Freund möchte aber auch gerne eine gewisse Zeit mit seiner Tochter verbringen. Da wir aber ja nicht den gleichen W ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
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Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
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