bichei
Hallo Frau Bader, vielen Dank fuer all die Hilfe die sie hier leisten. Meine Frau (US Buerger) und ich (Deutscher mit Greencard) moechten im Januar 2017 nach Deutschland ziehen. Geburtstermin fuer unser Kind ist Ende Juni. Ich wuerde gerne wissen ob meine Frau in Deutschland ab Januar Kindergeld und Elterngeld beantragen kann waehrend ich zurueck in die Arbeit in Deutschland gehe. Welchen Status benoetigt meine Frau in Deutschland um fuer diese finanziellen Hilfen in Frage zu kommen? Wir wissen dass wir nur den Mindestbetrag bekommen wuerden da keines unserer Einkommen in Deutschland angerechnet werden wuerde. Mit freundlichen Gruessen aus den USA
Hallo, wenn Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind, KG. EG auch, wenn EZ beantragt wurde. Aber nur bis zum 12/ 14 Lebensmonat des Kindes. Liebe Grüße NB
peekaboo
Kindergeld dürftet Ihr schon bekommen, wenn Du einer versicherungspflichtigen Arbeit in D. nachgehst und der Wohnsitz des Kindes in D. sein wird. LG Peeka
luvi
Hallo, wenn ihr in Deutschland lebt, werdet ihr Kindergeld und Elterngeld bekommen. Luvi
Mitglied inaktiv
Elterngeld wenn aber eh nicht lange. Das gibt es nur bis höchstens dem 14ten Lebensmonat und auch nur dann, wenn beide Elternteile mindestens 2 volle Lebensmonate dieses beziehen. Wenn ihr also erst im Januar 2017 nach Deutschland zieht, gibt es für die Monate Juni16-Dez/Jan17 (ja nach Geburtstag des Kindes) kein Geld. Und danach auch nur von Jan/Feb17 bis Juni. Für dich kämmen dann Lebensmonate 13 und 14 noch in Frage. Verlängern, weil ihr erst später beantragt, geht nicht.
bichei
vielen Dank an alle die hier geantwortet haben. Das hilft mir schon einmal sehr weiter. Waere es denn rein theoretisch auch moeglich dass wir beide Elternzeit nehmen und den Mindestbetrag erhalten (zumindest fuer wenige Monate), wenn keiner von uns beiden in einem Beschaeftigungsverhaeltnis steht? Das Kindergeld wuerde dann wegfallen denke ich? Die Vorstellung von ein paar Monaten Elternzeit ist schon fantastisch wenn man aus den USA kommt. :-)
Ähnliche Fragen
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Die letzten 10 Beiträge
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?