bichei
Hallo Frau Bader, vielen Dank fuer all die Hilfe die sie hier leisten. Meine Frau (US Buerger) und ich (Deutscher mit Greencard) moechten im Januar 2017 nach Deutschland ziehen. Geburtstermin fuer unser Kind ist Ende Juni. Ich wuerde gerne wissen ob meine Frau in Deutschland ab Januar Kindergeld und Elterngeld beantragen kann waehrend ich zurueck in die Arbeit in Deutschland gehe. Welchen Status benoetigt meine Frau in Deutschland um fuer diese finanziellen Hilfen in Frage zu kommen? Wir wissen dass wir nur den Mindestbetrag bekommen wuerden da keines unserer Einkommen in Deutschland angerechnet werden wuerde. Mit freundlichen Gruessen aus den USA
Hallo, wenn Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind, KG. EG auch, wenn EZ beantragt wurde. Aber nur bis zum 12/ 14 Lebensmonat des Kindes. Liebe Grüße NB
peekaboo
Kindergeld dürftet Ihr schon bekommen, wenn Du einer versicherungspflichtigen Arbeit in D. nachgehst und der Wohnsitz des Kindes in D. sein wird. LG Peeka
luvi
Hallo, wenn ihr in Deutschland lebt, werdet ihr Kindergeld und Elterngeld bekommen. Luvi
Mitglied inaktiv
Elterngeld wenn aber eh nicht lange. Das gibt es nur bis höchstens dem 14ten Lebensmonat und auch nur dann, wenn beide Elternteile mindestens 2 volle Lebensmonate dieses beziehen. Wenn ihr also erst im Januar 2017 nach Deutschland zieht, gibt es für die Monate Juni16-Dez/Jan17 (ja nach Geburtstag des Kindes) kein Geld. Und danach auch nur von Jan/Feb17 bis Juni. Für dich kämmen dann Lebensmonate 13 und 14 noch in Frage. Verlängern, weil ihr erst später beantragt, geht nicht.
bichei
vielen Dank an alle die hier geantwortet haben. Das hilft mir schon einmal sehr weiter. Waere es denn rein theoretisch auch moeglich dass wir beide Elternzeit nehmen und den Mindestbetrag erhalten (zumindest fuer wenige Monate), wenn keiner von uns beiden in einem Beschaeftigungsverhaeltnis steht? Das Kindergeld wuerde dann wegfallen denke ich? Die Vorstellung von ein paar Monaten Elternzeit ist schon fantastisch wenn man aus den USA kommt. :-)
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