OxanaG
Hallo Frau Bader, Sie haben wahrscheinlich die Frage schon öfters gelesen aber im Internet wird man einfach nicht schlauer und jeder sagt was anderes :-) deshalb nun jetzt mein Anliegen. Ich bin momentan mit Kind 1 (geb. November 2017) in Elternzeit bis November 2019. Ich habe mich für das elterngeld plus entschieden und mir somit das elterngeld auf 2 Jahre hälfteln lassen. Jetzt bin ich erneut schwanger und Geburt von Kind 2 ist im Mai 2019. Ich weiß das 12 Monate ausgeklammert werden aber welche Monate genau in meinem Fall? Wie verhält es sich, wenn man elterngeld plus beantragt hat und nicht basiselterngeld? Bleibt es egal bei welcher Auszahlungsart bei 12 Monate Ausklammerung? Und wie ich verstanden habe, sollte ich mein jetziges elterngeld vor dem neuen Mutterschutz auszahlen lassen damit es keine Nachteile hat für das zweite elterngeld. Ist das korrekt?
Hallo, es werden die letzten 12 Mo vor der Geburt zu Grunde gelegt - ausgeklammert werden Monate mit MG von K2 und EG bis zum 14 LM von K1. Lassen Sie sich vor beginn des Mutterschutzes das restliche EG auszahlen. Liebe Grüße NB
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