Mitglied inaktiv
Guten Abend, ich wende mich an sie, denn ich weiss nicht wer mir sonst weiterhelfen könnte.Ich habe ein Kind das im Jan 08 geboren wurde, Elterngeld habe ich 1 Jahr lang bezogen, soweit alles gut.Unser zweites Kind kommt dieses Jahr Ende Augus auf die Welt. Ich dachte, da ich dazwischen nicht gearbeitet habe, würde ich die gleiche Höhe an Elterngeld bekommen, so wurde es mir in der zuständigen Stelle gesagt. Jetzt habe ich nochmal angefragt, und es hiess, dass bei mir für 5 Monate nichts berechnet wird, (Monate in denen ich kein Eltern,-sowie Mutterschaftsgeld beziehe), und nur die verbliebenen 7 Monate werden "geschoben", d.h.mein Elterngeld wird nicht aus 12, sondern nur aus 7 Monaten Nettolohn berechnet und durch 12 geteilt. Ich bin erzweifelt, denn das würde jetzt heissen, dass ich für 5 Monate kein Geldbezug bekomme, somit sich das Elterngeld erheblich reduziert. Ist das so richtig, oder wird für den 5monatigen Zeitraum der Mindestbetrag genommen. Sie würden mir sehr helfen, denn ich weiss nicht an wen ich mich sonst wenden soll. Vielen Dank LeMaus
Hallo, für die Berechnung des Elterngeldes kommt es auf das Einkommen des Berechtigten in den letzten 12 Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes an (§2 BEEG). Sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt worden ist. Gem § 2 Abs. 7 BEEG finden keine Zeiten Berücksichtigung, in denen Erziehungsgeld oder Mutterschaftsgeld bezogen worden ist. Diese Zeiten sind von den 12 Monaten abzuziehen, der maßgebliche Zeitraum verschiebt sich somit weiter nach hinten. Rechnen Sie doch mal bei: www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB
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