Sonnenkind2010
Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation ---> im moment befinde ich mich in Elternzeit (diese habe ich auf 3 Jahre beantragt), ich beziehe Elterngeld nur für 1 Jahr.Diese endet im Mai.Nun sind wir eigentlich daran das 2.Kind zu planen.Nun zu meiner Frage ---> wenn ich während der Elternzeit und im Bezugszeitraum des Elterngeldes, b.z.w zeitnah nach dem Elterngeldbezug schwanger werde.Welche Gelder bekomme ich dann?Wie läuft das dann mit dem Elterngeld wenn ich zwischen den kindern nicht mehr arbeiten war (da ich bei einer schwangerschaft höchstwahrscheinlich wieder ein berufsverbot bekommen werde)?Wieviel bekommt man?Wie wird es berechnet?Ich muss dazu sagen das ich vor dem 1.Kind Vollzeit gearbeitet habe. Ich hoffe ich konnt meine Frage einigermaßen verständlich formulieren und bedanke mich herzlich für die folgende/n Antwort/en Liebe Grüße
Hallo, es natürlich schwierig, darüber zu beurteilen, ohne das ein tatsächlicher ET bekannt ist. Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. Liebe Grüsse, NB
Sonnenkind2010
... wenn ich kein bv bekomme (was sich ja erst ergeben wird) und ich angenommen Situation eins ---> noch z.b 3 Monate teilzeit arbeiten war bis ich wieder schwanger bin oder Situation 2 ---> nicht mehr arbeiten war bis zur 2.schwangerschaft ...wie berechnet der staat dann ? danke lg
Mitglied inaktiv
Hallo Die Rechnung iste igentlich ganz einfach. Du schaust wenn Du schwanger bist, wann Dein Mutterschutz beginnt. Von da an schaust Du was in den letzten 12 Monaten war. Bekamst Du noch Elterngeld , dann zählt für diese Monate Dein Verdienst vor dem ersten Kind. Bekamst Du kein Elterngeld mehr und warst nicht arbeiten, dann sind diese Monate leider eine Nullrunde. Da Du drei Jahre Elternzeit hast brauchst Du auch kein Beschäftigungsverbot, musst ja eh nicht hin, bekommst aber auch kein Geld. Bis das erste Kind 3 ist bekommst Du noch 75 Euro Geschwisterbonus.
Mitglied inaktiv
Wenn Du bis zur Schwangerschat Teilzeit arbeitest , dann wird das auch gewertet und gezählt. Das BV bezieht sich dann geldtechnisch auf die Teilzeitstelle. Du summierst dann alle 12 Monate zusammen, und teilst diese durch 12, dann hast Du die Summe über die sich das Elterngeld errechnen lässt.
Sonnenkind2010
ot
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