novemberfee
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage etwas weiter unten. Sie schreiben: Nur die Monate mit MG-Bezug werden immer der Mutter zugerechnet. Heißt das, das der Vater während der ersten 8 Lebenswochen des Kindes kein Elterngeld erhält, wenn er Elternzeit nimmt, da die Mutter Mutterschaftsgeld bezieht? Wir wollen beide in den ersten 2 Monaten Elternzeit nehmen und auch beide (so war res angedacht) Elterngeld in diesem Zeitraum beziehen, bzw. ich Mutterschaftsgeld und der Vater Elterngeld. Funktioniert das so? Vielen Dank.
Hallo, doch kann er. Sie können die verbleibenden 12 Monate (also die ohne MG) verteilen, wie Sie wollen. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ihr könnt beide gleichzeitig die ersten 2 Monate Elternzeit nehmen. Du bekommst dann Mutterschaftsgeld und dein Mann sein Elterngeld. Das hast du richtig erkannt! Das mit der Anrechnung wurde nur erwähnt, weil einige vermuten man könne den Elterngeldbezug velängern, indem die Mutter die Elternzeit erst nach dem MuSchu beginnen lässt... Gruß Sabine
novemberfee
Dankeschön Sabine
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