Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für 2.Kind bei Mischeinkünften

Frage: Elterngeld für 2.Kind bei Mischeinkünften

Marishka

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Hallo Frau Bader, ich habe im 12/18 mein erstes Kind geboren. Meine Elternzeit geht bis 12/20 aber da 11/20 mein 2. Kind geboren wird werde ich meine Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Mein Elterngeldbezug läuft im Mai aus und ich möchte mich im Juni mit einer selbständigen Tätigkeit am Gewerbeamt anmelden. Mein Angestelltenverhältnis läuft parallel weiter. Meine Frage geht um das Elterngeld für das 2.Kind. Welcher Zeitraum wird als Bemessungszeitraum herangezogen? Wie berechnet sich das Elterngeld wenn ich nur negative Einkünfte aus der selbständigen Arbeit habe (Materialkosten und keine Aufträge)? Werden die Beiträge für Krankenversicherung etc. weiterhin vom AG übernommen ? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach § 2b BEEG ist das letzte abgeschlossene Jahr als Bemessungszeitraum zu nehmen. Damit spiet der (negative) Gewinn keine Rolle. Liebe Grüße NB


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