BibaIced
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema des berechnungszeitraumes des Elterngeldes.Folgender Sachverhalt. Meine Frau bekam am 15.03.2017 unser 2 Kind. Unser erstes Kind bekam sie am 14.11.2014. Bei unserem ersten kind haben wir das Elterngeld plus beantrag und es über den doppelten Zeitraum halbiert auszahlen lassen.Danach war meine Frau bis zum mutterschutz wieder erwerbstätig. Meine Frage ist welche monate zählen zur bemessung? Ist eine Ausklammerung der Elternzeit vom ersten kind möglich? Da wir sonst vermutlich nur das basis elterngeld bekommen. Mit freundlichen Grüßen Tobias (BibaIced)
Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt von Kind zwei. Ausgeklammert wird in Ihrem Fall nur der Mutterschutz, da der Abstand der Kinder zu groß ist. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, ab dem ersten Geburtstag von Kind 1 bis zur Arbeitsaufnahme zählt alles mit 0€. Der Bezug endet dann, lediglich die aufgesparte Rate wurde länger ausgezahlt.
SumSum076
Wenn (mit dem Geburtsdatum) der Mutterschutz am 1.2.2017 begann, dann zählen für das neue Elterngeld die Monate Februar 2016 bis Januar 2017. Wenn deine Frau da arbeiten war, zählt dieses Einkommen. Gruß Sabine
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