Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld-Frage

Frage: Elterngeld-Frage

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Schönen guten Tag Frau Bader, ich blick hier gerade bei diesem Elterngeldantrag nicht durch. Wie ermittel ich denn mein Nettoeinkommen? Teilzeitstelle seit April 2009 monatl. 390 netto Minijob seit Juni 2007, jedoch seit Juni 2010 Beschäftigungsverbot.---Lohnfortzahlung 350 netto; Geburt des Nachwuchses vorraussichtlich 14.12.; Mutterschaftsgelt ab November 2010 Der Zeitraum wäre doch dann Dezember 2009 bis November 2010, oder? Aber den Btrag kann ich irgendwie nicht berechnen. Einfach beides netto zusammengerechnet? Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe Lg Diana


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Huhu Diana! Wo muss man denn sein Nettoeinkommen eintragen? Die 12 Monate beginnen eigentlich vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt - also Okt 2010 - Nov 2009. Und laut BEEG fallen aber auch die Monate raus, in denen Einkommen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung ganz oder teilweise weggefallen ist. Das wäre ja dann ab Juni 2010. Dann wären die Monate Mai 2010-Jun 2009. War das BV für beide Jobs? Wenn du die Höhe des Elterngeldes ausrechnen willst: Beide Jobs zusammen werden zusammengerechnet. Liegst du unter 1000 € dann werden die 67% für je 2 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro lag, erhöht um 0,1 Prozentpunkte. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

nein, das BV war nur für den Minijob. Dann würde das ja heißen die teilzeitstelle rückwirkend von Oktober 2010 --12 Monate, und der Minijob rückwirkend 12 Monate ab Mai 2010 ?? richtig?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

So würde ich es einreichen! Hab gerade auch meinen zweiten Elterngeldantrag fertig gemacht und mache mich (nächste Woche) auf den Weg zur Elterngeldstelle, um ihn vorab schon mal "kontrollieren" zu lassen. Würd ich dir (und jedem anderen) auch empfehlen, dann weiß man nämlich schon vorher, ob alles klappt (und das Geld schnell auf dem Konto ist). Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich danke dir. So mache ich es .


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...