Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld-Frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld-Frage

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Schönen guten Tag Frau Bader, ich blick hier gerade bei diesem Elterngeldantrag nicht durch. Wie ermittel ich denn mein Nettoeinkommen? Teilzeitstelle seit April 2009 monatl. 390 netto Minijob seit Juni 2007, jedoch seit Juni 2010 Beschäftigungsverbot.---Lohnfortzahlung 350 netto; Geburt des Nachwuchses vorraussichtlich 14.12.; Mutterschaftsgelt ab November 2010 Der Zeitraum wäre doch dann Dezember 2009 bis November 2010, oder? Aber den Btrag kann ich irgendwie nicht berechnen. Einfach beides netto zusammengerechnet? Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe Lg Diana


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Huhu Diana! Wo muss man denn sein Nettoeinkommen eintragen? Die 12 Monate beginnen eigentlich vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt - also Okt 2010 - Nov 2009. Und laut BEEG fallen aber auch die Monate raus, in denen Einkommen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung ganz oder teilweise weggefallen ist. Das wäre ja dann ab Juni 2010. Dann wären die Monate Mai 2010-Jun 2009. War das BV für beide Jobs? Wenn du die Höhe des Elterngeldes ausrechnen willst: Beide Jobs zusammen werden zusammengerechnet. Liegst du unter 1000 € dann werden die 67% für je 2 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro lag, erhöht um 0,1 Prozentpunkte. Gruß Sabine


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nein, das BV war nur für den Minijob. Dann würde das ja heißen die teilzeitstelle rückwirkend von Oktober 2010 --12 Monate, und der Minijob rückwirkend 12 Monate ab Mai 2010 ?? richtig?


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So würde ich es einreichen! Hab gerade auch meinen zweiten Elterngeldantrag fertig gemacht und mache mich (nächste Woche) auf den Weg zur Elterngeldstelle, um ihn vorab schon mal "kontrollieren" zu lassen. Würd ich dir (und jedem anderen) auch empfehlen, dann weiß man nämlich schon vorher, ob alles klappt (und das Geld schnell auf dem Konto ist). Gruß Sabine


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Ich danke dir. So mache ich es .


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