Mitglied inaktiv
Schönen guten Tag Frau Bader, ich blick hier gerade bei diesem Elterngeldantrag nicht durch. Wie ermittel ich denn mein Nettoeinkommen? Teilzeitstelle seit April 2009 monatl. 390 netto Minijob seit Juni 2007, jedoch seit Juni 2010 Beschäftigungsverbot.---Lohnfortzahlung 350 netto; Geburt des Nachwuchses vorraussichtlich 14.12.; Mutterschaftsgelt ab November 2010 Der Zeitraum wäre doch dann Dezember 2009 bis November 2010, oder? Aber den Btrag kann ich irgendwie nicht berechnen. Einfach beides netto zusammengerechnet? Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe Lg Diana
Hallo, eine Hilfe finden Sie bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Ciao NB
Mitglied inaktiv
Huhu Diana! Wo muss man denn sein Nettoeinkommen eintragen? Die 12 Monate beginnen eigentlich vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt - also Okt 2010 - Nov 2009. Und laut BEEG fallen aber auch die Monate raus, in denen Einkommen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung ganz oder teilweise weggefallen ist. Das wäre ja dann ab Juni 2010. Dann wären die Monate Mai 2010-Jun 2009. War das BV für beide Jobs? Wenn du die Höhe des Elterngeldes ausrechnen willst: Beide Jobs zusammen werden zusammengerechnet. Liegst du unter 1000 € dann werden die 67% für je 2 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro lag, erhöht um 0,1 Prozentpunkte. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
nein, das BV war nur für den Minijob. Dann würde das ja heißen die teilzeitstelle rückwirkend von Oktober 2010 --12 Monate, und der Minijob rückwirkend 12 Monate ab Mai 2010 ?? richtig?
Mitglied inaktiv
So würde ich es einreichen! Hab gerade auch meinen zweiten Elterngeldantrag fertig gemacht und mache mich (nächste Woche) auf den Weg zur Elterngeldstelle, um ihn vorab schon mal "kontrollieren" zu lassen. Würd ich dir (und jedem anderen) auch empfehlen, dann weiß man nämlich schon vorher, ob alles klappt (und das Geld schnell auf dem Konto ist). Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Ich danke dir. So mache ich es .
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Die letzten 10 Beiträge
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?