Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld-Frage

Frage: Elterngeld-Frage

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Schönen guten Tag Frau Bader, ich blick hier gerade bei diesem Elterngeldantrag nicht durch. Wie ermittel ich denn mein Nettoeinkommen? Teilzeitstelle seit April 2009 monatl. 390 netto Minijob seit Juni 2007, jedoch seit Juni 2010 Beschäftigungsverbot.---Lohnfortzahlung 350 netto; Geburt des Nachwuchses vorraussichtlich 14.12.; Mutterschaftsgelt ab November 2010 Der Zeitraum wäre doch dann Dezember 2009 bis November 2010, oder? Aber den Btrag kann ich irgendwie nicht berechnen. Einfach beides netto zusammengerechnet? Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe Lg Diana


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Huhu Diana! Wo muss man denn sein Nettoeinkommen eintragen? Die 12 Monate beginnen eigentlich vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt - also Okt 2010 - Nov 2009. Und laut BEEG fallen aber auch die Monate raus, in denen Einkommen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung ganz oder teilweise weggefallen ist. Das wäre ja dann ab Juni 2010. Dann wären die Monate Mai 2010-Jun 2009. War das BV für beide Jobs? Wenn du die Höhe des Elterngeldes ausrechnen willst: Beide Jobs zusammen werden zusammengerechnet. Liegst du unter 1000 € dann werden die 67% für je 2 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro lag, erhöht um 0,1 Prozentpunkte. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

nein, das BV war nur für den Minijob. Dann würde das ja heißen die teilzeitstelle rückwirkend von Oktober 2010 --12 Monate, und der Minijob rückwirkend 12 Monate ab Mai 2010 ?? richtig?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

So würde ich es einreichen! Hab gerade auch meinen zweiten Elterngeldantrag fertig gemacht und mache mich (nächste Woche) auf den Weg zur Elterngeldstelle, um ihn vorab schon mal "kontrollieren" zu lassen. Würd ich dir (und jedem anderen) auch empfehlen, dann weiß man nämlich schon vorher, ob alles klappt (und das Geld schnell auf dem Konto ist). Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich danke dir. So mache ich es .


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...