Mitglied inaktiv
Hi, also wenn man für das 1. Kind für 1 Jahr EG beantragt hat und man mit dem 2. Kind SS ist (Entbindung ca. 2 MOnate nachdem das 1. EG vorbei ist) bekommt man dann das "Durchschnittsgehalt von vor der Elternzeit 1. Kind oder den Sockelbetrag von 300 Euro?) Sprich jetztiges Elterngeld 600 Euro bis Sept 2009 vorraussichtlicher Geburtstermin 2. Kind Dezember... Ich meine mal gelesen zu haben, das man nur den Sockelbetrag bekommt. Achja und wo finde ich was mit dem Geld bei 2 Kindern unter 3 Jahren, da gibt es doch auch noch was irgendwo oder? LG Peeka, die für einen Bekannten fragt.
Hallo, es wird ein Durchschnitt vom letzten Jahr gebildet! Ich zitiere nochmals das Ministerium: "Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Moindesbetrag ist aber 300 €" Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hallo!! Soviel wie ich weiß musst drei monate dazwischen liegen bzw muss die drei monate gearbeitet haben.
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal gehört (aber ich weiß es wirklich nicht genau), dass im Falle von einem Jahr Elternzeit und Elterngeld bei einer zweiten Geburt die Monate der Elternzeit nicht mitgerechnet werden, sondern die Monate davor, sprich: für dich würden die zwei Monate nach dem 1. Elterngeld und 10 Monate vor dem 1. Elterngeld zählen. Aber wie gesagt, ich glaube nur, dass es so ist. Vielleicht hilft dir das auch weiter - das ist von der Seite des Bundesministeriums: "Maßgebend für die Höhe ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, grundsätzlich nicht mitgezählt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurück liegende Monate zugrunde gelegt" lg, jule
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