Frage: Elterngeld- Fiktive Steuerklasse

Guten Morgen Frau Bader, mein Ehemann ist Grenzgänger im benachbarten 10km entfernten Österreich. Wir wohnen gemeinsam in Deutschland. Sein Gehalt wird somit komplett in Deutschland versteuert, allerdings über vierteljährliche Vorrauszahlungen ans unser deutsches Finanzamt. Nun hat mein Ehemann Elterngeld für 2 Monate beantragt (Deutschland ist für uns vorrangig zuständig) und den Bescheid bereits erhalten. Für den Antrag haben wir extra eine Bescheinigung vom Finanzamt mit den Lohnabzugsmerkmalen (ELSTAM) für den Bemessungazeitraum angefordert und beigelegt. Aus seinen Lohnnachweisen gehen diese ja nicht hervor. Nun wurde seine tatsächliche Steuerklasse 3 und der Kinderfreibetrag unserer älteren Tochter völlig ignoriert und stattdessen die fiktive Steuerklasse 4 eingesetzt. Ich habe das beigelegte Merkblatt zum Elterngeldbescheid mehrmals durchgesehen und finde keine Erklärung. Bei Paragraph 2e BEEG steht "Die entsprechenden Abzugsmerkmale ergeben sich UNTER ANDEREM aus den Lohnabrechnungen" aber nicht ausschließlich oder? Und weiter: Bei Gewinneinkünften, Einnahmen, die im EU-Ausland zu versteuern sind, und für alle Personen, die im Bemessungszeitraum in keine Steuerklasse eingereiht waren, sind die Abzüge für Steuern nach der Steuerklasse IV zu ermitteln. - wir versteuern im EU-INLAND und er hat doch eine Steuerklasse. Vielleicht verrenne ich mich bei dieser Geschichte auch. Wahrscheinlich hat das schon seine Richtigkeit aber es erscheint mir schon sehr unfair, da ja auch mein Elterngeld korrekt nach LSkl. 5 berechnet wurde. Er wird doch dadurch eindeutig und unnötig schlechter gestellt. Soll ich eine Anfrage ans ZBFS schicken oder es dabei belassen? Bitte entschuldigen Sie den langen Text und vielen Dank

von Sony 1 am 23.04.2019, 09:08



Antwort auf: Elterngeld- Fiktive Steuerklasse

Hallo, eine andere Antwort als Doji fällt mir leider auch nicht ein. Mir ist auch kein Urteil bekannt, bei dem etwas anderes rauskam. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.04.2019



Antwort auf: Elterngeld- Fiktive Steuerklasse

Tatsächlich gelten seit 01.01.2015 nur die Angaben auf der Lohnabrechnung. Ob das Geld Ende des Jahres mit einer "anderen" Steuerklasse nachversteuert wird, spielt im BEEG keine Rolle. Das BEEG berücksichtigt beim Einkommen aus Angestelltentätigkeit nur die monatlichen Abzüge bzw. Merkmale, die durch den Arbeitgeber ausgewiesen werden. Wenn also laut Lohnabrechnung keine Steuern gezahlt werden (weil alles über Vorauszahlungen läuft, die Ende des Jahres nachberechnet werden) bzw. Steuern ohne Angabe einer deutschen Steuerklasse abgezogen werden, dann gilt gem. § 2e Abs. 3 BEEG pauchal die Steuerklasse 4.

von Dojii am 23.04.2019, 11:16



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Heirat; Steuerklasse; Elterngeld (+)

Liebe Frau Bader, meine Partnerin und ich sind seit 10 Jahren zusammen. Unsere Tochter ist fünf und die zweite Tochter erwarten wir im April 2020. Wir möchten im Februar 2020 heiraten. Ich selbst bin Bundesbeamter im hD, meine Partnerin befindet sich im Arbeitsverhältnis, mit dauerhaften Arbeitsvertrag. Mein Verdienst ist höher, meine Partnerin „s...


Frage zum Elterngeld - Berechnung der Steuerklasse in den letzten 12 Monaten

Hallo Frau Bader, da mein Mann bis Oktober 2019 noch studiert hat (nur mit kleinem Nebenjob) und ich immer einen Vollzeitjob hatte, hatte ich die Steuerklasse 3 und er 5. Seit Mitte Oktober 2019 hat auch er einen Vollzeitjob und da wir ähnlich viel verdienen, haben wir zum 1.1.2020 in die Steuerklassen 4 /4 gewechselt. Nun stellten wir ersch...


Hochzeit zwei Monate vor Geburt, Steuerklasse / Mutterschafts- und Elterngeld?

Hallo Frau Bader, in sechs Monaten erwarten wir wieder Nachwuchs und mir schwirren noch etliche ungeklärte Fragen im Kopf herum. Wir werden im September diesen Jahres heiraten, im November wird Baby Nummer 2 zur Welt kommen. Unsere erste Tochter kam am 30.04.19 zur Welt, ich habe Elterngeld für ein Jahr bezogen und nun meine Elternzeit noch b...


Richtige Berechnung bzgl Steuerklasse & Elterngeld?

Hallo, wir sind gerade am Rechnen, ob unser Steuerklassenwechsel für die höhere Berechnung des Elterngeldes noch rechtzeitig war. Daten: bisherige Steuerklassen: 4 und 4 neue Steuerklassen ab September 2020: Ehefrau 3, Ehemann 5 Geburtstermin: 30.04.2021 Beginn Mutterschutz (4 Wochen davor): 20.03.2021 Verstehe ich es so richtig, vorausg...


Auf welche Grundlage wird die Steuerklasse für das Elterngeld bestimmt?

Hallo Frau Bader, meine Situation stellt sich wie folgt dar: Mein Mann und ich haben im Februar geheiratet. Vorher hatte ich die Steuerklasse I. Mit der Hochzeit wurde uns beiden automatisch die Steuerklasse IV zugewiesen. Anfang August wurde unser Antrag auf Steuerklassenwechsel vom Finanzamt bearbeitet. Hier haben wir für mich die Steue...


Rückwirkende Änderung der Steuerklasse/Elterngeld

Guten Tag, die selbe Frage wie in einem Beitrag von 2015. Mein Mann und ich haben im April 2020 geheiratet, im Juni war ich schwanger, im August änderten wir die Steuerklassen rückwirkend zum Tag der Heirat für mich in 3, für meinen Mann in 5. Das Finanzamt hat das erst im Oktober korrekt an den Arbeitgeber übermittelt, dieser sagt allerdings es...


Elterngeld Vorteil durch Steuerklasse Wechsel noch möglich?

Hallo Frau Bader, Ich bin mit unserem 2. Kind schwanger und wir haben versäumt die steuerklasse rechtzeitig zu wechseln. Hier die Daten: Geburtstermin 8. 8.2022 Mutterschutz ab 27.6.2022 Steuerklasse gewechselt gültig ab Februar 2022. Für den Monat Juli könnte ich ja auf die Ausklammerung verzichten. Ist es zusätzlich möglich dass ich den S...


BV, Rufdienst, Steuerklasse, Elterngeld...

Guten Morgen! Vielen Dank für Ihre Hilfe, wir sind ein wenig überfordert... Ich arbeite im OP in einer Vollzeitstelle. Zur Zeit leiste ich monatlich zwischen 5 und 9 Rufdienste ab (Für diese erhalte ich einen Standardsatz unabhängig davon ob ich arbeiten muss oder nicht. Betrag ist schwankend). Zusätzlich bin ich Praxisanleiterin und bekom...


Steuerklasse Elterngeld

Liebe Frau Bader (und gerne an alle), meine Kinder wurden im Abstand von 16 Monaten geboren, Bemessungszeitraum für das EG ist daher noch VZ vor Geburt meines ersten Kindes (Steuerklasse 3). Ich werde direkt im Anschluss an den Mutterschutz für mein 2.Kind wieder wenige Stunden TZ in EZ im Home Office arbeiten. Seit über einem halben Jahr bin ich ...


Elterngeld Steuerklasse

Ich habe gerade im Elterngeldplaner nachgerechnet und festgestellt, dass sich mein Elterngeld ändert, wenn ich die Steuerklasse ändere. Denn ich hatte vor Elternzeit ein relativ hohes Einkommen, das die Obergrenze von 1.800 Euro überschritten hat, aber wenn ich Elterngeld plus wählen möchte, dann bekomme ich bei einem Wechsel in die Steuerklasse 5 ...