Guten Morgen Frau Bader, mein Ehemann ist Grenzgänger im benachbarten 10km entfernten Österreich. Wir wohnen gemeinsam in Deutschland. Sein Gehalt wird somit komplett in Deutschland versteuert, allerdings über vierteljährliche Vorrauszahlungen ans unser deutsches Finanzamt. Nun hat mein Ehemann Elterngeld für 2 Monate beantragt (Deutschland ist für uns vorrangig zuständig) und den Bescheid bereits erhalten. Für den Antrag haben wir extra eine Bescheinigung vom Finanzamt mit den Lohnabzugsmerkmalen (ELSTAM) für den Bemessungazeitraum angefordert und beigelegt. Aus seinen Lohnnachweisen gehen diese ja nicht hervor. Nun wurde seine tatsächliche Steuerklasse 3 und der Kinderfreibetrag unserer älteren Tochter völlig ignoriert und stattdessen die fiktive Steuerklasse 4 eingesetzt. Ich habe das beigelegte Merkblatt zum Elterngeldbescheid mehrmals durchgesehen und finde keine Erklärung. Bei Paragraph 2e BEEG steht "Die entsprechenden Abzugsmerkmale ergeben sich UNTER ANDEREM aus den Lohnabrechnungen" aber nicht ausschließlich oder? Und weiter: Bei Gewinneinkünften, Einnahmen, die im EU-Ausland zu versteuern sind, und für alle Personen, die im Bemessungszeitraum in keine Steuerklasse eingereiht waren, sind die Abzüge für Steuern nach der Steuerklasse IV zu ermitteln. - wir versteuern im EU-INLAND und er hat doch eine Steuerklasse. Vielleicht verrenne ich mich bei dieser Geschichte auch. Wahrscheinlich hat das schon seine Richtigkeit aber es erscheint mir schon sehr unfair, da ja auch mein Elterngeld korrekt nach LSkl. 5 berechnet wurde. Er wird doch dadurch eindeutig und unnötig schlechter gestellt. Soll ich eine Anfrage ans ZBFS schicken oder es dabei belassen? Bitte entschuldigen Sie den langen Text und vielen Dank
von Sony 1 am 23.04.2019, 09:08