Elvira.e
Hallo Frau Bader, ich bin momentan in der 30ssw und bin momentan noch bis zur beginn der Mutterschutzes in beschäftigung. Ab da dann nicht mehr. meine 1 frage bekomme ich im Mutterschutz ohne beschäftigung mein volles gehalt oder muss ich mit kürzungen rechnen? 2 frage: da ich dann sozusagen Arbeitslos bin hat dies iwelche Auswirkungen auf mein elterngeld und auf die höhe des elterngeldes oder bekomme ich trotzdem die vollen 65% vom einkommen davor? ich würde mich über eine antwort sehr freuen. mfg elvira
Hallo, bitte stellen Sie die Frage neu und teilen Sie mit, wann genau der Vertrag endet und der Mutterschutz beginnt. Liebe Grüße NB
Succero
1. du musst dich arbeitslos melden. Auch sehr wichtig, wenn du nicht über deinen Partner krankenversichert bist. 2. die Berechnung des EG bleibt wie gehabt. Ob du noch in Anstellung bist interessiert dabei nicht. der Vorteil ohne Anstellung, du musst dich für die Elternzeit nicht zeitlich festlegen und bist daher flexibler. Wenn du eigenständig gesetzlich krankenversichert bist, dir halbes EG leisten kannst und sowieso keinen Anspruch auf ALGII hättest, empfehle ich nur Elterngeld plus zu nehmen. Sagst du nach einem Jahr, ich will noch daheim bleiben, dann bist du weiterhin gesetzlich krankenversichert über das EG. Sagst du dann, ich geh wieder arbeiten oder melde mich wieder arbeitslos, dann lässt du es dir auszahlen.
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