Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe hier schon bissl gelesen. Es sind aber immer noch Fragen offen. 1. Mein Kind wurde am 6.3.2009 geboren. Ich habe 18 Monate (bis September 2010) Elternzeit beantragt. Jetzt meine Frage: Ich würde gern um 6 Monate verlängern (u.a. wg kündigungsschutz). Ist es richtig dass ich nur auf Zustimmung verlängern kann? 7 Wochen vor Ablauf also Juli 2010 beantragen? 2. Ich würde gern im 2. Jahr arbeiten. Bis 30 h/Woche. Entweder beim alten AG oder woanders. Ist es richtig dass beim gesplitteten Elterngeld nichts angerechnet wird? 3. Würde ich dieses Jahr schwanger werden wie ist der Zeitraum für die Berechnung des neuen Elterngeldes? Angenommen Jan 2011 ist Entbindung. September 2010 bis März 2011 Elternzeit aber gearbeitet bis Jan 2011 wird mit einbezogen oder der Zeitraum vor Elternzeit mit dem 1. Kind? Ich hoffe ich habe mich richtig ausgedrückt und danke Ihnen im Voraus! LG Silke
Hallo, 1. JA, der AG muss zustimmen 2. JA 3. Die letzten Monate, wo voll gearbeitet wurde ohne EZ Liebe Grüsse, NB
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