Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld/ Elternzeit nachträglich beantragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld/ Elternzeit nachträglich beantragen

tschudys

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Im Januar 2014 kam unsere Tochter zur Welt.Mein Partner hatte im Juli 2014 seine Ausbildung fertig hat danach bis Ende 2014 eine 30h Woche gehabt. Und arbeitet jetzt Vollzeit. Kann er nachträglich noch Elternzei/Elterngeld für Novenber und Dezember beantragen? Vielen Dank im Vorraus für Ihre Hilfe Mfg tschudys


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nachträglich könnte er Elterngeld beantragen, wenn er in dieser Zeit in Elternzeit war. Da er dies aber nicht war, bekommt er auch kein EG. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nein, Elternzeit muss 8 Wochen vorher beantragt werden. Und Elterngeld gibt es nur bei Elternzeit.


luvi

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Hallo, ich sehe das anders. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Dein Partner bis Ende Dezember 30 Stunden gearbeitet. Der Grundbetrag an Elterngeld in Höhe von 300 Euro steht meines Erachtens Deinem Partner zu ohne dass er extra in Elternzeit war. Elterngeld kann man rückwirkend bis zu 3 Monate beantragen. Beeilt Euch mit dem Antrag. Ruf doch mal bei der Elterngeldstelle an, die waren sehr hilfreich. Mein Lebensgefährte hat auch Elterngeld bekommen, obwohl er nicht in Elternzeit war. Er hatte auch einen Teilzeitjob mit weniger als 30 Stunden. Luvi


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