Mitglied inaktiv
Hallo, folgende Lebenssituation habe ich zurzeit: Ich bin schwanger und werde ab 09.07.10 in den Mutterschutz gehen. Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 30.06.10 und er wird auch nicht verlängert. Arbeitssuchend habe ich mich schon gemeldet. Da ich danach arbeitslos bin, kann ich keine Elternzeit von bis zu 3 Jahren nehmen, denn diese steht nur Erwerbstätigen zu mit den damit verbundenen Vorteilen wie kostenloser KV und gezahlte Rentenbeiträge. Mir steht aber, wie jedem Elternteil Elterngeld entweder für 12 oder bei halber Zahlung für 24 Monate zu. Meines Wissens nach bin ich bei Bezug von Elterngeld auch krankenversichert, wenn ich vorher Pflichtbeiträge gezahlt habe. Stimmt das soweit? Und wenn ja, wäre ich und mein Kind dann kostenlos krankenversichert über 24 Monate, wenn ich das Elterngeld halbieren würde? Wie sieht es aber mit den Rentenbeiträgen aus? Werden Rentenbeiträge auch über die vollen 24 Monate gezahlt?
Hallo, das ist so korrekt, nur die Rente bekommt man immer mit 3 J. angerechnet, auch ohne Job Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Soweit ich das hier immer rausgelesen habe und informiert bin, ist man nur beitragsfrei pflichtversichert, wenn man einen aktiven Arbeitsvertrag hat. Oder eben Sozialleistungen bezieht. Wenn Du keine Betreuung für Dein Kind hast, dann wirst Du kein ALG1 bekommen. Auch schon vorm Mutterschutz sehen sie sich oft nicht zuständig, da Du dem Arbeitsmarkt ja eigentlich nicht zur Verfügung stehst. Sind die Bescheide denn schon durch, wissen die vom Arbeitsamt dass Du schwanger bist ? Alternativ bleibt da nur Hartz4, je nachdem ob Du in einer Partnerschaft lebst,wieviel der Partner verdient etc. Wenn ihr verheiratet seid, dann kannst Du Dich und das Kind beitragsfrei bei ihm mitversichern.
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader das was ich geschrieben habe ist korrekt oder wie die Fragende vermutet ?
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