Murmel880
Liebe Frau Bader, ich stehe etwas auf dem Schlauch wegen der Begrifflichkeiten Elterngeld und Elternzeit... Ich möchte nach der Geburt meines Babys für 12 Monate Elterngeld beziehen. Ist es richtig, dass ich das 7 Wochen vor dessen Beginn dem AG mitteilen muss, also erst nach der Geburt des Kindes? Sind diese 12 Monate in den 3 Jahren, die ich Elternzeit nehmen kann, enthalten? Evtl. möchte ich nach den 12 Monaten Elterngeld noch einige Zeit in Elternzeit bleiben, weiß aber den Umfang jetzt noch nicht. Muss ich das auch 7 Wochen vor Beginn des Elterngeldes mit melden oder dann 7 Wochen vor dessen Ende? Kann mein AG mich jetzt schon zu einer Aussage, wieviele Stunden ich später arbeiten werde, zwingen, so dass diese verpflichtend ist? Ich weiß gar nicht, ob ich dort überhaupt noch einmal arbeiten werde, da ich die freie Zeit zur Neuorientierung nutzen möchte. Lieben Dank und liebe Grüße Murmel
Hallo, 1. Die Mitteilung muss 7 Wo. vor Beginn der EZ erfolgen 2. 3 Jahre EZ ab Geburt 3. TZ muss 7 Wo vor Beginn angemeldet werden Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich habe im Dezember 2017 meinen Sohn geboren. Momentan befinde ich mich in Elternzeit bis Februar 2019, hierbei habe ich 10 Monate Basis Elterngeld und 4 Monate Elterngeld Plus. Vor der Geburt meines Sohnes war ich im Beschäftigungsverbot. Nun bin ich wieder schwanger aber noch ganz frisch. Wann sollte ich meinen Arbeitgeber darüber inf ...
Hallo Frau Bader, Ich bin Krankenschwester und arbeite wieder seit April. Vorher hatte ich 2Jahre Elternzeit. Meine Frage um das volle Elterngeld zu bekommen für ein weiteres Kind dürfte dies doch frühestens Mitte Juni 2019 kommen oder lieg ich da falsch? Also 12 Monate arbeiten plus 6 Wochen Mutterschutz ... da die zwei Monate Mutterschutz nicht ...
Guten Tag Frau Bader Mein Sohn wurde am 15.01. diesen Jahres geboren. Das Elterngeld habe ich für 12 Monate Auszahlung beantragt. Meine Elternzeit geht jedoch 18 Monate. Im Berechnungszeitraum war ich berufsbefingt (Op-saal) fast ausschließlich im Beschäftigungsverbot. Nun wollte ich sie gerne zu Folgendem befragen: Wie ist das, wenn ich n ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes bei einem zweiten Kind. Angenommen ich habe für Kind 1, geboren 03/2018 Elternzeit bis 07/2019 gehabt und in dieser Zeit einige Monate Basiselterngeld, Elterngeld Plus und gar kein Elterngeld bezogen. Wenn ich nun ein 2. Kind bekomme, 03 oder 04/2020, dann falle ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld und bin online leider noch nicht fündig geworden. Im Dezember 2018 kam mein Sohn zur Welt, ab Februar 2020 werde ich wieder arbeiten (etwa 70 Prozent). Nun bin ich ganz frisch wieder schwanger, Termin wäre Anfang August. Die letzten 12 Monate vor Geburt - wenn alles läuft wie im Buche - h ...
Hallo zusammen, ich habe schon über die Suche ähnliche Fragestellungen gefunden, aber so ganz sicher bin ich leider doch noch nicht. Meine Tochter ist aktuell 18 Monate alt und ich habe zwei Jahre Elternzeit und beziehe Elterngeld Plus. Der Wunsch nach einem zweiten Kind ist da, aber auch andere Planungen (Hausbau oder Kauf), weshalb der finan ...
Hallo, ich habe schon das ganze www durchsucht und leider nichts gefunden und privat bekomme ich sehr unterschiedliche Aussagen. Bei der elterngeldstelle komme ich überhaupt nicht durch. Und zwar ist meine 2-jährige Elternzeit und somit Elterngeld im Februar 2021 vorbei. Wenn ich bis dahin schwanger werden würde, also dann ca.6 Monate nach der ...
Guten Tag, Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin zur Zeit noch in Elternzeit. Meine Elternzeit geht 2 Jahre. Im ersten Elternzeitjahr habe ich volles Elterngeld bekommen, nun im zweiten Jahr habe ich kein Einkommen und wir leben von dem Lohn meines Mannes mit Wohngeld Zuschuss. Nun denken wir über ein 2tes Kind nach, falls ich ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes an Sie. Wir sind Eltern eines Sohnes. Um länger Zeit für diesen zu haben, habe ich mich für das Elterngeld plus entschieden. Mit meiner Teilzeitbeschäftigung während des Elterngeldes verdiene ich 1400 Euro. Jetzt bin ich wieder schwanger. Wird das neue Elterngeld anhand der Teilzeit ...
Mein Kind kam 02/22 zur Welt. Meine Elternzeit geht bis 02/23. Wenn ich nun 08/22 wieder schwanger werde, bekomme ich dann 6 Monate 0 Euro und 6 Monate mein altes Gehalt von vor der Schwangerschaft berechnet? Oder wie läuft das dann? Da ich Stille, werde ich wohl nicht direkt wieder schwanger, wie eigentlich gewünscht. Vielen Dank im Voraus!