Elena Root
Ich bin alleinerziehend und muss ich operiert werden. Jetzt sind wir drauf gekomme, dass der Vater des Kindes zwei Monate Elternzeit nehmen kann. Das Kind ist jetzt 19 Monate alt. Ich arbeite momentan nicht und bekomme Arbeitslosengeld2/Harz4. Doch leider wurde den Vater das Elterngeld und Elterngeld Plus verweigert, so dass er jetzt zwei Monate kompletten Verdienstausfall hat, dabei hat er Schulden fürs Haus. Was kann man da machen?
Hallo, er kann EG bekommen,wenn Sie getrennt erziehend sind: Getrennt erziehend sind Sie, wenn Sie als Eltern getrennt voneinander leben und sich die Betreuung Ihres Kindes aufteilen. In diesem Fall ist entscheidend, dass Sie beide eine häusliche Gemeinschaft mit dem Kind haben. Dazu muss das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei beiden Eltern wohnen. Wenn es bei einem von Ihnen weniger als ein Drittel der Zeit wohnt, steht diesem Elternteil kein Elterngeld zu. Der andere Elternteil bekommt dann Elterngeld als alleinerziehender Elternteil. Liebe Grüße NB
HeyDu!
Nichts kann man da machen. Der Vater erfüllt die Ansprungsvoraussetzungen fürs Elterngeld nicht. Wendet Euch an die Krankenkasse. Ich glaube er könnte Eure Haushaltshilfe werden... von dort dann Geld bekommen... Nur so eine Idee ;-)
HeyDu!
Frau Bader, das betreffende Kind ist 19 Monate alt...
Dojii
Wenn die Mutter aktuell noch Elterngeld Plus nutzt, dann wäre die Lücke ab dem 15. Lebensmonat geschlossen.
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