Hallo! In ein paar Wochen ist es soweit und meine kleine Tochter wird geboren. Hab einige Fragen zum Elterngeld. Geplanter Geburtstermin der Kleinen: 03.05.2012 Zu mir: Seit 01.12.2011 ALG1, zuvor monatlich ca 1200 Netto Seit 22.03.2012 im Mutterschutz, werde Alleinerziehend sein. Wie berechnet sich das Elterngeld und ab wann werden die 12 Monate zurück gerechnet? Zählt der Monat Februar 2011 auch mit in die Berechnung oder erst ab März 2011? Für Februar und halben März bekam ich Insolvenzgeld. Wird das mit berücksichtigt? Da ich noch weiterhin 8 Monate Anspruch auf ALG1 hätte nach dem Babyjahr, meine Frage, wäre es ratsam nur die 14 Monate Elterngeld zu beantragen (wäre ja bei Alleinerziehenden möglich) oder sollte ich doch länger machen... ich weis bzw kann nicht so recht einschätzen wie das mit dem restlichen ALG1 laufen würde oder ob der Anspruch entfällt??? Entspricht das ALG1 nach der Elternzeit wieder der Höhe vor der Beantragung oder wird das neu berechnet? Vielleicht haben Sie auch noch einige Tips für mich. Muss ich Harz4 beantragen während der Elternzeit??? Habe Mietkosten und andere monatliche Ausgaben, die mit Kindergeld und Unterhalt sicher nicht ausgeglichen sind. Vielen Dank für die Antwort.
von stephaniem888 am 10.04.2012, 12:11