govax
Hallo Frau Bader, vor 6 Wochen ist unser Sohn wohlbehalten zur Welt gekommen und meine Frau und ich stehen nun vor der Elterngeldbeantragung. Da ich als Vater und alleiniger Bestreiter des Familieneinkommens auch 4-6 Monate Elternzeit und Elterngeld inkl. der Partnermonate in Anspruch nehmen möchte, stellt sich für uns eine wichtige Frage: Ich würde als Vater gerne meine Elternzeitmonate möglichst einzeln (monatsweise) nehmen und über einen möglichst langen Zeitraum (z.B. 3 Jahre) verteilen. Damit meine Elternzeit finanziell funktioniert sollte sichergestellt sein, dass ich in meinen Elternzeitmonaten auch Elterngeld erhalten kann. Mir ist klar, dass ich die Elterngeldmonate mit meiner Frau aufteile und wir Elterngeld für 14 Lebensmonate abzgl. Mutterschutz beziehen. Aber die Kernfrage ist, wie lange kann ich Elterngeld in meinen Elternzeitmonaten in Anspruch nehmen bzw. ausgezahlt bekommen? Wirklich nur solange bis unser Sohn die 14 Lebensmonate vollendet hat? Optimal wäre es doch, wenn man das Elterngeld auch innerhalb der Monate in Anspruch nehmen kann, in denen man auch Elternzeit nehmen kann (also i.d.R. 3 Jahre). Dann würde ich im Zeitraum von 3 Jahren jedes Jahr 2 Monate Elternzeit nehmen und hier statt dem Gehalt Elterngeld in Anspruch nehmen. Geht das? Was wäre bestenfalls möglich? Vielen Danke schon im Voraus für Ihre Hilfe. Wir haben bisher auch im Internet noch keine klare Auskunft hierzu gefunden.
Hallo, Sie können nur in den ersten 14 Lebensmonaten Elterngeld bekommen, nicht mehr danach. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Nein, das ist leider nicht möglich. Elterngeld kann generell nur in den ersten 14 Lebensmonaten bezogen werden. Lediglich eine Auszahlung kann ggf. später passieren, bei Splittung des Elterngeldes z.B.! Elternzeit kannst Du - auch monatsweise innerhalb der ersten drei Lebensjahre nehmen. Aber auch hier gibt es Einschränkungen. Wenn Du das erste mal Elternzeit einreichst, dann musst Du Dich für die ersten zwei Lebensjahre festlegen. Eine spätere Änderung (also z.B. weitere Monate) kann dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers passieren. Kündigungsschutz besteht während und für den Vater auch 7 Wochen vor der EZ. Wenn Du also z.B. den 1.+2. Monat EZ machst, und dann erst wieder den Monat 13+14 (beides direkt von Anfang an angemeldet), dann bist Du zwischen dem 3. Monat und 7 Wochen vor dem 13. Monat kündbar! Noch etwas unklar? LG Sabine
SumSum076
Lest doch mal die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium. Gruß Sabine
govax
Erst mal danke für Deine Antwort. Hmm, so ganz klar ist mir das noch nicht. Wird Elterngeld FÜR die ersten 14 Lebensmonate bezogen , oder IN den ersten 14 Lebensmonaten? Wie wäre das mit dem Splitting des Elterngeldes? Ist hiermit die Variante gemeint, dass man sich halbe Monatsbeträge auszahlen läßt und dann insgesamt 2x 14 Monate lang Elterngeld beziehen kann? Reicht allein die Wahl der Variante, dass sich der Zeitraum für die Inanspruchnahme des Elterngelds verlängert? Für mich wären 2x 14 Monate schon eine gute Lösung, allerdings nur wenn ich pro genommenen Elterzeit-Monat auch wirklich den vollen Elterngeld-Monats-Anspruch erhalte, dieser nur auf zwei Monate gestückelt ausgezahlt wird. Wenn ich pro genommenen Elternzeit-Monat dann nur den halben Anspruch erhalte, wird es finanziell zu knapp. Hat jemand hier im Forum vielleich mit dieser verlängerten Elterngeld-Auszahlung schon Erfahrungen?
SumSum076
Für und in den ersten 14 Monaten gibt es Elterngeld. Dann gibts noch die Splittung. Beispiele: Vater nimmt Elternzeit und Elterngeld für die Lebensmonate 2 und 14. Geht! Wenn er das Elterngeld splitten lässt (und es immer auf die Bezugszeit folgend ausgezahlt wird), käme das Elterngeld LM 2 (50%) LM 3 (50%) LM 14 (50%) LM 15 (50%) Elternzeit und Elterngeld für die LM 12 - 15. Bei der Elternzeit geht das. Beim Elterngeld ist am Ende des LM 14 Schluss. Überbrücken könnte man das mit dem Splitten des Elterngeldes. Das geht auch für einzelne Monate. zB LM 12 (100% vom Elterngeld) LM 13 (100% vom Elterngeld) LM 14 (50%) LM 15 (50%) 2x14 Monate volles Elterngeld gibt es nicht. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo! Hätte mal eine frage ? Ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub,werde nächstes Jahr im Juli anfangen! Wenn ich jetzt zum beispiel nächstes Jahr Ferbruar März rum schwanger wäre müsste ich ja bis zum Mutterschutz paar Monate arbeiten gehen.Meine frage ist ,hätte ich dann Anspruch auf Elterngel ,wenn ich zum bsp.nur 4-5 Monate arbeiten gehe? V ...
Hallo ich hoffe Sie können mir helfen und zwar Ich arbeite in einem Betrieb auf 100 Euro basis jetzt bin ich schwanger und mein Chef läst mich auch weiterhin dort arbeiten solange der Arzt nicht dagegen hat so nun meine Frage habe ich nach der Entbindung anspruch auf Elterngeld? Wir bekommen kein Harz 4 sondern nur Wohngeld steht mir da was zu? V ...
Hallo Frau Bader, Meine Tochter ist 8 Monate alt und ich habe Elterngeld auf 24 Monate beantragt. Nun muss ich Notbedingt wieder arbeiten gehen ab dem 1.12.17 Ich hatte mich im Vorfeld bei der L-BANK informiert fort hiess es zu mir dass wenn ich früher die Elternzeit beende werfe mir der Betrag für die noch ausstehenden Monate auf einmal ausbez ...
Sehr geehrte Frau Bader unser Sohn wurde am 29.05.2018 geboren. Ich habe aber bereits meinen derzeitigen Job zum 30.09 gekündigt und würde noch gerne Elternzeit/Elterngeld vom 29.07 bis 29.09 nehmen. Also die vollen 2 Monate für den Vater. Da es mir diese Kurzfristigkeit nicht mehr gestattet den kompletten Rest-Urlaub zu verbrauchen hat mi ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...