Elterngeld Berechnung neuer Arbeitgeber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld Berechnung neuer Arbeitgeber

Hallo! Ich war bis vor kurzen Studentin, bin jetzt seit ein paar Monaten fertig. In den letzten Monaten hatte ich keinerlei Einkommen.. Bis Anfang des Jahres hatte ich einen geringfügigen Nebenjob. Jetzt hab ich letzte Woche erfahren, dass ich schwanger bin! (5. SSW). Jetzt ist es so, dass ich zum 1. August eine Vollzeitstelle anfange. Wie wird denn dann die Höhe des Elterngeldes berechnet? Da ich ja in den Monaten vor meiner Schwangerschaft kein bzw. nur ein geringes Einkommen hatte?

von Himbeere24 am 17.07.2018, 13:55



Antwort auf: Elterngeld Berechnung neuer Arbeitgeber

Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Mo mit MG. Monate ohne Einkommen zählen dann mit 0 € Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.07.2018



Antwort auf: Elterngeld Berechnung neuer Arbeitgeber

Es wird ganz vereinfacht gesagt dein gesamtes Einkommen (aus den verschiedenen Jobs) der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes addiert, durch 12 geteilt und von diesem Durchschnitt dann das Elterngeld errechnet. Dadurch, dass du keine 12 Monate mit Vollzeitgehalt hast, wird das Elterngeld natürlich entsprechend niedriger ausfallen.

von Dojii am 19.07.2018, 10:38



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