EvianZ
Hallo Fr. Bauer, ich bin mit dem zweiten Kind schwanger. Meine erste Tochter war diesen Montag viel krank. Für die 10 Tage, die sie krank war, erhalte ich ja kein Gehalt, sondern Krankengeld. Wie verhält es sich denn mit der Berechnung des neuen Elterngeldes ? Wird das Krankengeld dabei berücksichtigt?
Hallo, leider mit 0 €. Anders ist es bei Krankengeld wegen schwangerschaftsbedingten Leiden. Liebe Grüße NB
Behnke
Diese Tage bleiben außenvor, bzw werden mit null angerechnet. Krankengeld ist leider kein Einkommen.
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Freund und ich sind völlig unterschiedlicher Meinung bezüglich der Berechnung meines Beschäftigungsverbotgeldes. Ich bin schanger mit meinem zweiten Kind. Das erste habe ich leider verloren in der 30.SSW. Ich war jetzt 12Monate krankgeschrieben(Depressionen nach meiner Fehlgeburt) und habe in der Zeit Krankengeld und ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite seid 14.02. wieder normal in meinem Beruf. mein Freund und ich sind völlig unterschiedlicher Meinung bezüglich der Berechnung meines Beschäftigungsverbotgeldes. Ich bin schanger mit meinem zweiten Kind. Das erste habe ich leider verloren in der 30.SSW. Ich war jetzt 12Monate krankgeschrieben(Depressionen na ...
Für mich ist ihre Aussage aber keine Antwort auf meine Frage! Oder sehen sie das anders? Ich habe das genauso gemacht, wie sie mir in ihrer ersten Antwort geschrieben hatten und habe die Frage erneut mit der Zusatzinformation geschrieben. Von daher habe ich von Ihnen bislang noch keine Antwort bekommen Das war ihre erste Antwort: Hallo, bitte st ...
Hallo, ich bin schwangerschaftsbedingt krank geschrieben und bekomme seit Mitte Oktober 2017 nur Krankengeld. Wie verhält sich jetzt die Berechnung des Mutterschaftsgeldzuschuss seitens des Arbeitgebers. Wird der Anhand des Krankengeldes errechnet oder aus dem Nettolohn, den ich vor Krankschreibung bekommen habe.
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
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Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zur Berechnung von Mutterschutzlohn bzw. Gehalt im Falle einer erneuten Schwangerschaft während bzw. im Anschluss an die Elternzeit und würde mich sehr über eine juristische Einschätzung freuen. Zu meiner Situation: 1.Kind: geboren im Juli 2020 2. Kind: geboren im Juli 2025 Ich bin Ärztin und CMV-n ...
Ich habe folgenden Sachverhalt. Ende April haben wir unser drittes Wunder bekommen. Vor dem ersten Kind habe ich Vollzeit gearbeitet, unbefristet und bin dann in den Mutterschutz. Danach in Teilzeit gearbeitet während Elternzeit und diese zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 beendet. In beiden Fällen hat sich das Mutterschaftsgeld anhand mei ...
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