mimmylein
Sehr geehrte Frau Bader, mein Freund und ich sind völlig unterschiedlicher Meinung bezüglich der Berechnung meines Beschäftigungsverbotgeldes. Ich bin schanger mit meinem zweiten Kind. Das erste habe ich leider verloren in der 30.SSW. Ich war jetzt 12Monate krankgeschrieben(Depressionen nach meiner Fehlgeburt) und habe in der Zeit Krankengeld und Übergangsgeld bekommen. Ich bin der Meinung dass ich gar kein Geld bekomme im Beschäftigungsverbot. Mein Freund meint, dass das an dem Krankengeld berechnet werden würde oder an dem Gehalt vor meiner Krankheit. Bei meiner ersten Schwangerschaft bin ich als Riskoschwangere eingestuft worden, weil ich 39Jahre alt war und für meinen Diabetes Insulin spritzen muss.
Hallo, bitte stellen Sie die Frage neu mit der Zusatzinformation, ob Sie jetzt noch krankgeschrieben sind oder sonst wieder arbeiten würden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du bekommst im Beschäftigungsverbot den Lohn, den du aufgrund des Arbeitsvertrages erhalten würdest, wenn du normal arbeiten würdest.
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