mimmylein
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Ist doch schon unten beantwortet?
Mitglied inaktiv
Und für welchen Zeitraum und aus welchen Gründen bekommst du ein Beschäftigugnsverbot?
Mitglied inaktiv
Du bekommst in einem BV das, was du ohne dieses bekommen würdest. heißt also den Lohn den du normalerweise auch ohne Schwangerschaft bekommen würdest. Je nachdem aber wie weit die Schwangerschaft schon voran geschritten ist und wie lange Du noch bis zum Mutterschutz hast, wird sich aber das EG mindern. Den es gelten die 12 Monate Einkommen vor Antritt, und da wirst du ja eine Mischung aus Nullrunden haben (Krankengeld und IMO auch Übergangsgeld werden mit 0 € berechnet) und dem Lohn welchen du ohne bzw mit BV bekommst. Und alles Gute für die weitere Schwangerschaft.
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