Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zwar leider noch nicht schwanger, aber mein Freund und ich diskutieren uns hier dumm und dämlich. Folgende Situation: Befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 30.04.2019. Mal angenommen der ET wäre am 05.09.2019, dann beginnt der Mutterschutz ja am 25.07.2019. Der Monat August wird ja ausgeklammert bei der Nettolohn-Berechnung wegen Mutterschaftsgeld, wird der Monat Juli auch schon ausgeklammert weil da ja schon der Mutterschutz beginnt? Uns geht es darum, ob bei dieser Konstellation nur der Mai und Juni mit 0 Euro gezählt werden oder auch der Juli. Vielen lieben Dank!
von AO85 am 15.11.2018, 09:10