Sandy1109
Hallo, ich hoffe Sie können mir weiter helfen, ich habe bereits versucht, mich „schlau zu lesen“ und mich durch diverse Elterngeldrechner gewurstelt, aber so richtig schlau werde ich nicht draus... Bei mir herrscht folgende Situation (ich schildere es an dieser Stelle bewusst sehr sachlich - bitte nicht wundern): Letztes Jahr im Herbst, am 26.09.2017 kam unser kleines Töchterchen in SSW 39+4 still zur Welt. Danach standen mir ja ganz normal 8 Wochen Mutterschutz zu, die ich auch genutzt habe. Daraufhin war ich 7 Wochen krank geschrieben und danach erhielt ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot, da eine erneute Schwangerschaft festgestellt wurde. Geburtstermin unseres kleinen Mannes ist der 17.08.2018. Er wird aber am 03.08.2018 geholt. Wie verhält sich das nun mit dem Bemessungszeitraum? Ich ging zunächst von den 12 Monaten vor EET aus, sprich 08/2017-07/2018. Dann bin ich aber über die Mutterschutzmonate gestolpert. Als ich diese in den Rechner eingegeben hab (als ausgeklammerte Monate), hat dieser mir dann die 12 Monate vor der Geburt unserer Tochter (also 09/2016-08/2017) als Bemessungszeitraum ausgespuckt?? Ist das so korrekt? Das würde beim Elterngeld plus einen Unterschied von fast 100€ pro Monat ausmachen... Ich hatte vor dem Mutterschutz mit meiner Tochter eine Leitungsfunktion und dementsprechend verdient, während dem BV habe ich nur Tarifgehalt ohne jegliche Zuschläge bekommen... Daher würde es mich wirklich interessieren! Viiiiiielen Dank vorab!! :-)
Hallo, mein Mitgefühl, so etwas möchte keine Mutter erleben. Der Bemessungszeitraum sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgeklammert werden jedoch Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld, auch von einem vorherigen Kind. Liebe Grüße NB
Dojii
Es gelten erst einmal die 12 Monate vor der neuen Mutterschutzfrist, also wahrscheinlich 7/17 bis 6/18. Monate mit Mutterschutz deiner Tochter werden ausgeklammert, allerdings jeder Monat einzeln, nicht alle 12 Monate pauschal auf einmal. Dann kommt noch die eine Woche Krankengeld ins Spiel. Wenn dein Arzt dich damals eindeutig als Folge der Schwangerschaft deiner Tochter krankgeschrieben hat, wird auch der Monat mit dem Krankengeld ausgeklammert. Es werden also tatsächlich einige Monate aus der "alten" Tätigkeit genommen, wie viele genau kommt auf den neuen Mutterschutz an und wie dein Arzt dich damals krankgeschrieben hat.
Sandy1109
Danke für die rasche Antwort :-)
Nur bin ich jetzt noch verwirrter... Dann hat der Elterngeldrechner ja schon in dem Moment Blödsinn ausgespuckt, als ich den 03.08. als EET angegeben hab und er dann August17-Juli18, sprich die 12 Monate vor der Geburt, nicht die 12 Monate vor dem MuSchu als Bemessungszeitraum genannt hat...
Aber davon abgesehen - wenn ich Dich richtig verstanddn habe, werden dann quasi in Summe ca. 4 Monate (bestehend aus 6Wochen vor Geburt, 8 Wochen nach Geburt und der Woche Krankengeld (ich war aufgrund der Psyche wegen der Kleinen krank geschrieben) ausgeklammert...?
Also setzt sich der neue Bemessungszeitraum aus insgesamt 12 Monaten, zusammengesetzt aus den Monaten nach dem Krankengeld bis zum neuen MuSchu plus den 4 Monaten vor den 4 ausgeklammerten Monaten zusammen???
Tut mir leid, ich bin normal nicht so begriffsstutzig, aber das ist mir echt wie ein böhmisches Dorf....
Sandy1109
Im Internet steht überall die 12 Monate vor der Geburt, wobei der Geburtsmonat nicht mitgerechnet wird Also wäre das doch, unabhängig von der MuSchu- und Krankengeld-Situation, im Normallfall tatsächlich August17-Juli18???
Aaaaaaaaaah
Dojii
12 Monate vor Geburt gilt grundsätzlich, ja. Aber dann greifen die Ausnahmen, bspw. Mutterschaftsgeld, Krankengeld wegen schwangerschaftsbedingter Krankschreibung etc., die zu einer Verschiebung in die Vergangenheit führen können. ;) Und dadurch gelten in den meisten Fällen nicht mehr die 12 Monate vor Geburt.
luvi
Hallo, Jetzt ist leider meine Antwort weg... Was mir aufgefallen ist: Du müsstest eigentlich im BV auch die Zulagen bekommen. Die musst du allerdings versteuern. Sprich noch mal mit deinem Arbeitgeber. Im BV darfst du keine Nachteile haben. Viel Glück für die bevorstehende Geburt! Die Zeit jetzt ist für dich sicher nicht einfach. LG luvi
Sandy1109
Danke Dir... :-) Nee ist grad nicht leicht, ich bin wirklich froh, wenn die 4 Wochen voll rum sind und ich den Kleinen endlich im Arm halten kann... Die Angst läuft schon die ganze Zeit mit... Das mit den Zulagen hab ich dann durch ne Bekannte auch erfahren. Aber ich „gutmütiger Depp“ dachte mir dann, ich bin mal ruhig. Hab nen sehr guten Draht zu meinem Chef, die haben auch alle sehr viel Verständnis gezeigt und waren super lieb. Da ich die Tätigkeit, für die ich die Zulagen bekam, ja aber nicht mehr ausgeübt hab und meine Nachfolge dann schon da war und entsprechend bezahlt wurde, wollte ich nicht auf dem Geld rumhacken. War froh, dass die alle so toll reagiert hatten... Ich weiß, mir wärs eigentlich schon zugestanden... ;-)
luvi
Hallo, ich noch mal, Ich würde trotzdem noch mal nachhaken wegen der Zulagen. Vielleicht weiß er es ja nicht. Finanziellen Schaden hat er dadurch nicht. Der Arbeitgeber bekommt das Geld wieder zurück über die Umlage 2 der Krankenkasse. LG luvi
Sandy1109
Stimmt, so hab ich das noch gar nicht betrachtet... Da werd ich dann doch nochmal nachhaken!
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