Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Bemessungszeitraum nach Gewerbeabmeldung

Frage: Elterngeld Bemessungszeitraum nach Gewerbeabmeldung

Ingalinchen

Beitrag melden

Hallo Frau Bader! Ich erhielt Elterngeld für mein 2. Kind von Februar 2014 bis einschließlich Januar 2015. Da ich selbständig war von Juli 2007 bis 31.12.2013 war der Bemessungszeitraum das Kalenderjahr 2013. Ich meldete das Gewerbe ab zum 31.12.2013 weil die Elterngeldstelle es als Glaubhaftsmachung ansah, dass ich in der Zeit des Elterngeldbezugs keine Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb haben werde. da ich mich eh erstmal der Kinderbetreuung widmen wollte, meldete ich es also ab zum 31.12.2013. Ich betreute meine Kinder selbst. Für unser 2. Kind erhielt ich bis einschließlich August 2016 Betreuungdgeld. Seit September geht sie in den Kindergarten. Am 17. Oktober 2016 kam unser 3. Kind zur Welt. Während der Schwangerschaft fragte ich online meinen Bemessungszeitraum für dieses Elterngeld ab. Es wurde wegen Verschiebemerkmale wieder der Zeitraum wie beim 2. Kind errechnet. um sicher zu gehen fragte ich den Sachbearbeiter der Elterngeldstelle per Mail auch nochmal. auch er bestätigte den Zeitraum von vor der Geburt des 2. Kindes also während meiner selbständigkeit, da vetschiebemerkmale und ausklammerung bei mir greifen würden. beim onlinerechner gab ich auch das Ende meiner gewerblichen Tätigkeit an. Nun, nach der Geburt, stellten wir den Antrag und nun heißt es, da ich das Gewerbe bereits abgemeldet habe, würden lediglich die 12 Monate vor der letzten Geburt herangezogen werden. Ausklammerung und Verschiebung, dass ich bis einschließlich Jan 2015 Elterngeld erhielt, würden nicht angewendet werden können. Ich hätte auch ohne Abmeldung des Gewerbes die Tätigkeit ruhen lassen, da ich meine Kinder erstmal betreue. Nur offiziell hätte das Gewerbe noch existiert - ohne Einkünfte jedoch. Dann hätte ich den Zeitraum Kalenderjahr 2013 bewilligt bekommen? Habe ich Möglichkeiten, diesen Zeitraum wieder als Berechnungsgrundlage zu bekommen? es ist ein Unterschied von 6.000 Euro auf das Jahr gesehen. Darauf verließ ich mich nach der positiven Mail der elterngeldstelle. Ich danke ihnen schon für ihre Mühen! Herzliche Grüße Inga


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, da das Gewerbe abgemeldet worden ist, sehe ich es auch so, dass man es als Bemessungszeitraum nicht mehr heranziehen kann. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...