Olimoli
Hallo Frau Bader, ich erwarte im Juni 2015 ein Baby. Ich arbeite als Angestellte, habe aber im Juni&Juli 2014 zusätzlich zu meinem Angestelltenjob eine freiberufliche Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt. Somit zähle ich als "Mischeinkömmling" und mir wird als Bemessungszeitraum für das Elterngeld- soweit ich das im Netz verstanden habe- das Kalenderjahr 2014 angerechnet, nicht 12 Monate vor Geburt des Babys. Wie wird das Einkommen für die Berechnung des Elterngeldes beim Mischeinkommen aber denn genau herangezogen? Monatliches Brutto Angestelltenstelle plus Jahreseinkommen (nach Abzug von Ausgaben) von der freiberuflichen Tätigkeit geteilt durch 12? Oder wird vom Steuerbescheid nur das bereinigte Gesamteinkommen herangezogen?Ich habe viele Abzüge wegen z.B. erstem Kind usw, so dass mein bereinigtes Bruttoeinkommen im Steuerbescheid vielfach kleiner ausfällt, als das was mir mein Arbeitsgeber monatlich auszahlt. Es wäre äußerst nett, wenn Sie die Frage beantworten könnten.
Hallo, Für die Höhe des Elterngeldes ist auch bei Selbstständigen die Differenz zwischen dem monatlichen Durchschnittseinkommen vor der Geburt und dem monatlichen Durchschnittseinkommen während des Elterngeldbezuges maßgeblich. Bei Selbstständigen wird der wegen der Geburt des Kindes wegfallende Gewinn nach Abzug der darauf entfallenden Steuern zum jeweiligen Pro-zentsatz von 65 bzw. 67 Prozent und bei Geringverdienern von bis zu 100 Prozent ersetzt. Wie man das genau berechnet findet man beim Ministerium: . http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Liebe Grüße NB
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