joli90
Hallo Frau Bader , Mein Sohn Paul ist am 06.11.17 geboren. Ich habe Elterngeld plus bezogen (2 Jahre) und seit Juni 2018 Teilzeit gearbeit, mit einem Einkommen von 533 Euro netto. Wenn ich nun schwanger werden würde, wie würde bei mir das Elterngeld des 2. Kindes berechnet werden? Würde der mindestsatz gerechnet werden? Oder wird das Einkommen ausgeklammert die Elternzeit und das bezogene Elterngeld in der Zeit ? Und ich bekomme das Elterngeld, was ich die ganze Zeit schon bekomme ? Ich blicke in dem Dschungel nicht mehr durch. Freue mich über eine Antwort ! Lg j. Müller
Hallo, es zählen dann die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Monate, in denen sie Mutterschaftsgeld für das zweite Kind bekommen und Monate wo sie Elterngeld für das erste Kind bekommen (für die ersten 14 Lebensmonate) werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB
Dojii
Es werden maximal die ersten 14 Monate mit Elterngeld ausgeklammert. Ab dem 15. Monat zählt das, was du in Teilzeit verdient hast. Es wird also nicht der Mindestbetrag, aber deutlich weniger als beim ersten Kind.
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