Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Zwillingen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld bei Zwillingen

Mitglied inaktiv

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Hallo, bei Zwillingen hat man ja nach der Geburt 12 wochen mutterschutz. anschließend dann elternzeit. das bedeutet, dass mir vier wochen elternzeit und somit elterngeld fehlen, da ich 4 wochen länger in mutterschutz bin. habe ich das so richtig verstanden. durch das elterngeld mit mehrlingsgeburt (zusätzl. 300 euro) fällt nämlich das elterngeld höher aus als das gehalt pro monat in den 12 wochen. (ich arbeite nur teilzeit) kann das sein, dass ich von der 9-12 woche mutterschutz dann schlechter fahre durch das mutterschaftsgeld, als wenn ich dort schon elterngeld beziehen würde? ich freue mich auf Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das EG wird auf das MG angerechnet - die Differenz müssten Sie erhalten. Rechnen Sie doch mal bei www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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"Eigentlich" bist Du ab Geburt in Elternzeit, dies wird jedoch durch den Mutterschutz (und den dortigen Verdienst) quasi überlagert. Meinem verständnis nach müsstest Du aber den teil Elterngeld, der die Mutterschutzzahlung übersteigt zusätzlich bekommen. Fiktive Annahme: TZ-Gehalt 500 EUR p. M. daraus ergibt sich: 500 Mutterschutzzahlung und halt ca. 100 EUR EG p. M für die 12 Wochen. ... Prinzip verstanden? Viele Grüße Désirée


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