Mine5891
Guten Tag Frau Bader, wir sind akt. dabei Elternzeit/Elterngeld für unser erstes Kind zu beantragen u. sind noch etwas unschlüssig wie es am Besten ist. Frage, wenn ich Elterngeld Plus beantrage, im zweiten Jahr zusätzlich zu den 900€ Elterngeld max. 900€ dazu verdiene u. dann wieder schwanger werde. Werden dann die 12 Monate in denen ich Elterngeld + Gehalt bekommen habe, als Bemessungsgrenze genommen oder werden die kmpl. 24 Monate ausgeklammert (da ich Elterngeld bezogen habe, egal ob mit oder ohne Nebenverdienst) u. wieder meine jetzige Bemessungsgrenze genommen?? Viele Grüße
Hallo, Bemessungsgrundlage sind die letzten 12 Mo vor der Geburt. Ausgeklammert werden Monate mit MG und EG von Kind 1 bis zu dessen 14. Lebensmonate Liebe Grüße NB
Dojii
Die Bemessungsgrundlage des neuen Elterngeldes hängt vom zeitlichen Abstand der Kinder ab. Das Elterngeld für ein weiteres Kind errechnet sich grundsätzlich wieder aus dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit der letzten 12 Monate vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist. Sollten in diesen Zeitraum Monate fallen, in denen noch Elterngeld für ein älteres Kind in den ersten 14 Lebensmonaten bezogen wurde, so werden diese durch Monate ersetzt, die zur Berechnung des Elterngeldes des älteren Kindes herangezogen wurden. Das ist dann für jeden betroffenen Berechungsmonat einzeln zu prüfen. Eine pauschale Verschiebung des gesamten Zeitraumes findet nicht statt. Elterngeldzahlungen ab dem 15. Lebensmonat oder auch Elternzeit ohne Elterngeld verändern den Bemessungszeitraum dagegen nicht. Hier zählt dann das Einkommen, das tatsächlich in diesen Monaten erzielt wurde.
Mine5891
D.h. wenn ich Elterngeld Plus (Elterngeld auf zwei Jahre aufgeteilt) beziehe u. im zweiten Jahr Elterngeld + Teilzeitgehalt (insg. beides zusammen max. 1800€ - mehr darf man ja nicht), dann wird für das zweite Kind (wenn ich es z.B. 24 Monate nach dem ersten bekomme) trotzdem das Teilzeitgehalt der letzten zwölf Monate genommen, nur eben der Betrage X ohne den Elterngeld Anteil?! Verstehe ich das richtig?!
Mitglied inaktiv
Ja korrekt. EG Monate werden nur bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert. Alles danach zählt. Das gleiche EG wie bei Kind 1 gibt es, wenn Kind 2 geboren wird, wenn Kind 1 16 Monate alt ist. Am besten schaut ihr bei einem online EG Rechner, wieviel du dazuverdienen darfst
Mine5891
24 Monate oder? Bzw. wenn der Mutterschutz für Kind zwei, 24 Monate nach Geburt Kind 1 beginnt?! Da ich Elterngeld Plus beziehen möchte u. hier bekomme ich 24 Monate Elterngeld. VG
Mitglied inaktiv
Nein 14 Monate.. Elterngeld und Elternzeit musst du von einander trennen. EG gibt es max 22 monate bei egplus bzw 12 bzw 14 Monate Basis EG Beim EG ist es auch so, dass die ersten beiden Monate (die Monate mit Mutterschaftsgeld) zwingend Basis Elterngeld sind. Die restlichen kannst du dann splitten. Wenn du eh nach dem ersten Geburtstag arbeiten möchtest, warum dann nicht ein Jahr Basis EG und in der restlichen Zeit dann Teilzeit in EZ. Dann bekommst du dein Gehalt für max 30h/Woche und das EG wird noch nicht angerechnet
Mine5891
Achso, wenn ich TZ in EZ arbeite, nach dem ersten Geb. des Kindes u. dann nach einem Jahr TZ wieder schwanger bin, wird die TZ nicht auf das "neue" Elterngeld angerechnet?? Oder schon? Mir ging es eher drum, wie es am geschicktesten wäre, bei beiden Kindern jeweils die max. Summe von 1800€ (da ich diese beim ersten Kind erreichen würde) zu bekommen. VG
Mitglied inaktiv
Das gleiche EG gibt es wenn die Kinder ungefähr 16/17 Monate auseinander sind. Monate mit egplus (14.) und Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert Ja wenn du im 2. Jahr arbeitest kannst du ja mehr verdienen und dann zählt das normal zum neuen Elterngeld
Mitglied inaktiv
Das gleiche EG gibt es wenn die Kinder ungefähr 16/17 Monate auseinander sind. Monate mit egplus (14.) und Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert Ja wenn du im 2. Jahr arbeitest kannst du ja mehr verdienen und dann zählt das normal zum neuen Elterngeld
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